Bushof Wolhusen

Kantonsgericht stützt Vorgehen der Behörden

· Online seit 10.09.2020, 09:09 Uhr
Dass wegen der engen Platzverhältnisse beim neuen Bushof in Wolhusen nur eine der fünf Haltekanten behindertengerecht gebaut werden kann, ist zulässig. Das Kantonsgericht stützt das Vorgehen der Behörden und lehnt die Beschwerde der Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt ab.
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Es sei auch bei Neubauten zulässig, nach einer sorgfältigen Interessenabwägung aus Gründen der Verhältnismässigkeit Abweichungen von der idealen Bus-Haltekantenhöhe zu bewilligen, schreibt das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement am Mittwoch zum Urteil.

Die Kantonsstrasse beim Bahnhof Wolhusen ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Gleichzeitig wird der Bushof aufgrund neuer, zusätzlicher Busverbindungen von drei auf fünf Haltestellen ausgebaut. Aufgrund der engen Platzverhältnisse könne nur eine der fünf Haltekanten mit einer Höhe von 22 Zentimetern realisiert werden, die ein selbständiges Ein- und Aussteigen von Rollstuhlfahrenden erlauben würde, heisst es weiter.

Die Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt hatte unter anderem dagegen beim Kantonsgericht Beschwerde eingelegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 10. September 2020 09:09
aktualisiert: 10. September 2020 09:09
Quelle: sda

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