Entzug der Bewilligung

Kantonsgericht weist Beschwerde des Ebikoner Arztes ab

· Online seit 14.04.2021, 16:52 Uhr
Das Kantonsgericht Luzern weist die Beschwerde eines Luzerner Arztes gegen den Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung ab. Der vorsorgliche Entzug der Bewilligung sei zulässig.

Quelle: PilatusToday

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Das Kantonsgericht geht in seinem Urteil davon aus, dass der Arzt «mit dem Verstoss gegen die Hygienemassnahmen die Gesundheit seiner Klientinnen und Klienten gefährdet hat» (PilatusToday berichtete). Das Interesse eines wirksamen Publikumsschutzes sei hoch zu gewichten, so das Kantonsgericht in seiner Begründung am Mittwoch.

Der Arzt habe bereits mehrere Male die Gelegenheit gehabt, die beanstandeten Mängel zu beheben. Die Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit sei grösseres Gewicht beizumessen als dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers.

Beschwerde kann an das Bundesgericht weitergezogen werden

Deshalb weist das Kantonsgericht die Beschwerde gegen den «vorsorglichen Entzug der Berufsausübungsbewilligung für die Dauer des aufsichtsrechtlichen Verfahrens ab».

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

veröffentlicht: 14. April 2021 16:52
aktualisiert: 14. April 2021 16:52
Quelle: PilatusToday

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