Luzern

Kantonsparlament erlaubt Polizei mehr digitale Fahndungsmethoden

· Online seit 12.09.2022, 17:53 Uhr
Die Luzerner Polizei soll die Fahrzeugfahndung automatisieren dürfen und damit folglich die Nummern von vorbeifahrenden Autos auswerten können. Das Kantonsparlament hat nach erster Lesung mit 77 zu 31 Stimmen das Polizeigesetz entsprechend ergänzt.
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Wie bereits in acht anderen Kantonen und beim Grenzwachtkorps, wird damit die Polizei auch in Luzern ein System einsetzen können, das Kennschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen einliest. Die Daten der Halterinnen und Halter werden dann mit der Fahndungsdatenbank des Bundes abgeglichen.

Das System soll für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden. Die Daten dürfen während 100 Tagen aufbewahrt und ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen verwendet werden, die in einem speziellen Deliktskatalog aufgeführt sind.

Neu wird die Polizei auch auf künstliche Intelligenz bei der Bekämpfung von Serienkriminalität setzen können. Die Analysesysteme könnten diese wesentlich effizienter bekämpfen, als die heutige kriminaltechnische Kleinarbeit, da sie Muster von begangenen Delikten erkennen würden, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament.

Keine Einwände zu den von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen hatten die drei grossen bürgerlichen Fraktionen. Thomas Schärli (SVP) sagte, die Nutzung des technologischen Fortschritts sei für die Polizei unabdingbar.

Philipp Bucher (FDP) erklärte, die Chancen der Digitalisierung sollen auch bei der Verbrechensbekämpfung genutzt werden. Carlo Piani (Mitte) sagte, die automatische Fahrzeugfahndung sei trotz Grundrechtseingriffen zweckmässig.

Melanie Setz (SP) stufte die Vorlage dagegen als «nicht verhältnismässig» ein. Der Datenschutz habe nur eine Statistenrolle, nicht alles, was technisch möglich sei, sei sinnvoll. Laura Spring (Grüne) kritisierte, dass der Regierungsrat zu einseitig die Interessen der Polizei aufgenommen und die des Datenschutzes vernachlässigt habe. Mario Cozzio (GLP) erklärte, auch die Wahrung der Persönlichkeitsrechte könne zum Sicherheitsgefühl beitragen.

Die Kritik von SP und Grünen verhallte aber im Parlamentssaal. Das Parlament lehnte den Rückweisungsantrag von Rotgrün mit 71 zu 30 Stimmen ab. Genauso erging es den Detailanträgen aus diesem Lager, mit denen der Persönlichkeitsschutz gestärkt werden sollte.

Unbestrittener war eine zweites Änderungspaketes des Polizeigesetzes, bei dem es um eine Erweiterung des Polizeigewahrsams ging. Dieses passierte mit 94 zu 14 Stimmen.

veröffentlicht: 12. September 2022 17:53
aktualisiert: 12. September 2022 17:53
Quelle: sda

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