Luzern

Kantonsparlament hält an drei Sekundarschulmodellen fest

· Online seit 15.03.2021, 14:59 Uhr
Aus drei mach zwei - so lautete der Antrag der Luzerner Regierung zur Organisation der Sekundarstufe. Der Kantonsrat hat diesen Anpassung im Volksschulbildungsgesetz deutlich abgelehnt. Die Luzerner Gemeinden sollen weiterhin zwischen drei Sekundarschulmodellen wählen können.
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Betroffen von der vorgeschlagenen Gesetzesänderung der Regierung wären nur vier Luzerner Gemeinden gewesen. Einzig Emmen, Horw, Malters und Willisau führen ihre Sekundarschulstufe nach dem getrennten Modell. Nach dem Entscheid des Kantonsrats können sie weiterhin für die drei Leistungsniveau A, B und C getrennte Klassen führen.

Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) erhoffte sich durch die Abschaffung des getrennten Sekundarschul-Modells eine erhöhte Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Leistungsniveaus. «Jeder Lernende soll jederzeit den bestmöglichen Schulabschluss erreichen können», so der Bildungsdirektor. Die Regierung wollte nur noch das kooperative und das integrierte Modell zulassen. Beim kooperativen Modell sind die Niveaus A und B gemeinsam in einer Stammklasse. Beim integrativen Modell sind alle Schülerinnen und Schüler aller Niveaus gemeinsam in einer Stammklasse. In beiden Modellen besuchen die Kinder aber einzelne Fächer in stammklassenübergreifenden Niveau-Klassen.

Gemeindeautonomie soll erhalten bleiben

Die Mehrheit des Kantonsparlaments wollte die betroffenen Gemeinden nicht zur Abschaffung des getrennten Systems drängen. «Jede Gemeinde soll über ihr Modell selber entscheiden. Die Wahl des Modells ist nicht entscheidend für den Lernerfolg», sagte CVP-Kantonsrätin Priska Häfliger-Kunz. Urban Sager (SP) warnte davor, dass ein Übergang in ein neues System Zeit brauche und man daher «die Gemeinden nicht zu einer Systemänderung drängen sollte.» Mit 90 zu 20 Stimmen sprach sich das Kantonsparlament deutlich für die Beibehaltung aller drei Modelle aus. Dagegen waren die Grünen und Teile der SP.

Beiträge an Gemeinden werden neu berechnet

Im Rahm der Diskussion um Revision des Volksschuldbildungsgesetz gab weiter ein Systemwechsel bei der Berechnung der kantonalen Beiträge an die Schulkosten der Gemeinden zu reden. Neu sollen die Standardkosten zur Berechnung gelten, also die durchschnittlichen Kosten einer Klasse und nicht mehr die Normkosten, welche Rücksicht auf die tatsächlichen Schulkosten innerhalb einer Gemeinde nehmen. «Die Kosten unterscheiden sich je nach Gemeinde stark», sprach sie Bernhard Steiner (SVP) gegen den Systemwechsel aus.

Die Befürworter erhoffen sich mit dem neuen Modell mehr Transparenz und eine bessere Vorhersehbarkeit der Schulkosten. Der Systemwechsel wurde deutlich angenommen. Einzig die SVP lehnte diesen ab.

Eltern müssen sich an früher Sprachförderung beteiligen

Weiter werden alle Gemeinden verpflichtet, Schulsozialarbeit und eine frühe Sprachförderung anzubieten. Eine bürgerliche Mehrheit pochte darauf, dass sich an der frühen Sprachförderung auch die Eltern beteiligen müssen. SP und Grüne beantragten, dass diese gratis sein sollte.

(hto)

veröffentlicht: 15. März 2021 14:59
aktualisiert: 15. März 2021 14:59
Quelle: PilatusToday

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