Kein Demonstrationsverbot am Zentralschweizer WEF
Stadtparlamentarier Patrick Zibung (SVP) hatte in seiner Interpellation auf Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung des WEF in Luzern und auf dem Bürgenstock hingewiesen. Das betreffe insbesondere mögliche Demonstrationen. Er wollte wissen, ob die Stadt während des Anlasses solche bewillige oder sich ein Demonstrationsverbot vorstellen könne.
Wie die Stadtregierung am Dienstag mitteilte, werde sie «auf jeden Fall allfällige Gesuche prüfen, wie sie das bei jedem Gesuch für eine Kundgebung tut». Zwar könnten Veranstalter Ort, Zeit und Rahmenbedingungen einer Demonstration nicht selber bestimmen. Aber die Stadt als Bewilligungsbehörde müsse auch Freiheitsrechten Rechnung tragen.
Spontankundgebungen möglich
Zudem seien sogenannte Spontankundgebungen auch ohne Bewilligung möglich. Dabei handelt es sich um Ansammlungen als Reaktion auf ein unvorhergesehenes Ereignis, spätestens zwei Tage nach dessen Bekanntwerden.
Das Treffen von hochrangigen Politikern und Wirtschaftsführerinnen, zu dessen Zentralschweizer Auflage rund 1'000 Personen erwartet werden, hatte in der Vergangenheit immer wieder für Demonstrationen gesorgt – von Genf über Bern und Zürich bis nach Davos.
Sicherheitskosten werden aufgeteilt
Es sei nicht vorgesehen, dass sich die Stadt Luzern an den Sicherheitskosten für das WEF beteiligen müsse, hält der Stadtrat fest. Von denen tragen die Kantone Luzern und Nidwalden je etwa einen Achtel, das WEF und der Bund den Rest.