Unterricht zu Hause

Keine Entschädigung für Homeschooling

· Online seit 20.05.2020, 11:54 Uhr
Das Luzerner Kantonsgericht weist eine Beschwerde von Eltern ab, die für ihren Aufwand des «Homeschooling» entschädigt werden wollten. Wer seine Kinder zu Hause unterrichtet, kann dafür kein öffentliches Geld in Anspruch nehmen.
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Eine Mutter unterrichtet ihre Zwillinge seit 2016 im «Homeschooling» auf Primarstufe. Dafür hat sie eine Bewilligung. Nun sei jedoch nicht erhärtet, dass die Kinder zwingend privat zu Hause unterrichtet werden müssen, hält das Gericht in seinem Urteil fest, welches es heute Mittwoch veröffentlichte.

Die Eltern hatten beim Gemeinderat um Entgelt für den finanziellen Aufwand gestellt. Der örtliche Gemeinderat wies das Gesuch jedoch ab, genau wie das Bildungs- und Kulturdepartement auf die folgende Beschwerde hin. Darum landete der Fall der beiden Zwillinge beim Kantonsgericht.

Das Kantonsgericht hat nun die Beschwerde abgewiesen. Die Gemeinde muss somit weder für das Schulmaterial noch die Unterrichtsstunden, die die Mutter statt einer Primarlehrperson ausübt, Entschädigung leisten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann weiter an das Bundesgericht gezogen werden. Das Gericht weist ausserdem daraufhin, dass das Verfahren keinen Zusammenhang zum gegenwärtigen Distanzunterricht habe.

veröffentlicht: 20. Mai 2020 11:54
aktualisiert: 20. Mai 2020 11:54
Quelle: PilatusToday

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