Keine Tombolas mehr an der Luga und der Määs
Erlaubt wären Tombolas grundsätzlich noch und für Vereine sind sie weiterhin lohnenswert. Für grosse Anlässe wie die Luga aber nicht. Die Summe aller Einsätze darf aufgrund des neuen Geldspielgesetzes nicht höher als 50'000 Franken sein. «Eine Tombola lohnt sich hinten und vorne nicht», sagt Ueli Flüeler, Geschäftsführer und Gründer der Swisstombola AG in der Luzerner Zeitung.
Für die Lozärner Määs waren Tombola-Einnahmen wichtige Geldquellen. «Das ist ein herber Rückschlag für uns», sagt Rico De Bona, Präsident der IG Luzerner Herbstmesse und Märkte.
Gross sind die finanziellen Einbussen auch für die Firma Swisstombola aus Beckenried. Durch die Gesetzesänderung habe es Umsatzeinbussen von 80 Prozent gegeben, sagt Flüeler. 12 Mitarbeitende hätten entlassen werden müssen. «Für die Räumlichkeiten in Beckenried werden Mieter gesucht, ich muss mich neuorientieren.»
Welche Bereiche das Geldspielgesetz sonst noch betrifft, lest du im Artikel der Luzerner Zeitung.
(red.)