Es mutet an wie aus einer Szene im Grosstadt-Milieu: Ein junger Mann soll mit dem Kokainhandel regelmässig Geld gemacht haben und dann nach einer nächtlichen Anfrage eines potenziellen «Kunden» ausgetickt sein.
So geschehen in einer Nacht im Mai 2020. «Kannst du mir ein Gramm Kokain ‹auf Gummi› geben?», stand in der Whatsapp-Nachricht, die den Beschuldigten um 01.30 Uhr weckte. Dieser soll wütend geworden sein und das spätere Opfer am Telefon zurechtgewiesen haben. Trotzdem verabredeten sie sich laut Anklageschrift umgehend beim Moosmattschulhaus in der Stadt Luzern. Demnach hoffte das Opfer auf Drogen, tatsächlich wollte ihn der Beschuldigte da aber zusammenschlagen.
Opfer schwer verletzt
Der Beschuldigte soll ihm daraufhin zuerst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann mit einer Pistole bedroht haben. Später soll er seinem potenziellen Kunden in die Rippen-/Achselgegend gestochen haben – mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 25 Zentimeter. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: In jenem Moment wollte er sein Opfer töten oder nahm dessen Tod zumindest in Kauf.
Der Beschuldigte soll gewusst haben, dass ein Messerstich in der Nähe des Herzens lebenswichtige Organe schädigen kann. Laut der Anklageschrift fehlte nur ein Zentimeter und das Opfer hätte in unmittelbarer Lebensgefahr geschwebt.
Regelmässiger Kokainhandel
Drogen scheinen immer wieder überhandzunehmen im Leben des heute 30-jährigen Schweizers. In den Befragungen gab der mutmassliche Täter an, mit 14 oder 15 Jahren mit dem Konsum von Marihuana begonnen zu haben. Bis zu seiner Festnahme soll er fast täglich gekifft haben.
Bemerkenswert sind auch die Mengen an Kokain, mit denen er gehandelt haben soll. Gemäss der Anklageschrift habe er in den ersten fünf Monaten im Jahr 2020 immer wieder Kokain von der gleichen Person gekauft und damit mit verschiedenen Personen gedealt – fast fünf Kilo sollen es insgesamt gewesen sein. Zum Tatzeitpunkt war er gemäss eigenen Aussagen bekifft, wütend und müde.
Opfer lebt nur dank glücklicher Umstände noch
Laut der Staatsanwaltschaft hätte das Leben des Opfers in der Tatnacht ohne weiteres ausgelöscht werden können. Sie wirft dem mutmasslichen Täter versuchter Mord, Körperverletzung sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz vor. Dafür fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
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