Mit DNA-Phantombild

Löst Gesetzesänderung den Vergewaltigungsfall von Emmen?

· Online seit 24.11.2020, 18:49 Uhr
Vor fünf Jahren erschütterte die Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen die Schweiz. Bis heute ist der Täter unbekannt. Hoffnung gibt eine mögliche Gesetzesänderung, wodurch DNA-Profile besser ausgewertet werden können. Eine Studie dämpft die Hoffnungen.

Quelle: Tele 1 (Archivvideo)

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Es passierte am 21. Juli 2015 an der Dammstrasse in Emmen: Ein unbekannter Mann riss eine junge Frau von ihrem Velo und vergewaltigte sie anschliessend. Das damals 26-jährige Opfer ist seit diesem Vorfall gelähmt. Die Brutalität der Tat entsetzte die Schweiz. Vom Täter fehlt weiterhin jede Spur.

Die Luzerner Strafverfolgungsbehörden ermittelten mit grossem Aufwand, aber ohne Erfolg. Fast 2'000 Handydaten wurden ausgewertet und die DNA des möglichen Täters mit denen von knapp 400 Männer verglichen. Seit Anfang 2018 liegt der Fall auf Eis.

Mit neuem Gesetz Möglichkeiten ausschöpfen

Bisher durfte die Polizei lediglich klären, ob die DNA-Spuren des Tatorts mit denen eines Verdächtigen übereinstimmen oder ob das DNA-Profil schon in der Datenbank registriert wurde. Beide Möglichkeiten wurden im Fall Emmen ausgeschöpft. Technisch wäre viel mehr möglich.

So könnte mithilfe einer DNA-Probe auch die Haar- und Augenfarbe oder das Alter herausgefunden werden. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat bereits angekündigt, den Fall wieder aufzurollen, sobald das revidierte Gesetz in Kraft tritt. Voraussichtlich ist es im Jahr 2022 soweit.

Das Gesetz, das rückwirkend in Kraft treten soll, geht auf einen Vorstoss des verstorbenen FDP-Nationalrats Albert Vitali zurück. In der Politik weckt die Gesetzesänderung grosse Hoffnung. Eine Studie der Technologiefolgen Abschätzung TA-Swiss, an der die Universität Luzern beteiligt ist, warnt jedoch vor zu grossen Hoffnungen.

Hilfs- aber kein Wundermittel

«Anders als die Darstellung kriminalistischer Arbeit in den Medien glauben macht, sind die Ergebnisse der DNA-Phänotypisierung meist keineswegs eindeutig», heisst es im Bericht zur Studie. Sie fordert daher, dass von unrealistischen Vorstellungen und Erwartungen Abstand genommen wird.

Mit grosser Sicherheit lasse sich bloss das biologische Geschlecht bestimmen. Ebenfalls gebe es eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine korrekte bei Aussagen zur Augenfarbe und ob die DNA zu einer dunkelhäutigen Person gehöre. Ein eigentliches Phantombild liesse sich aufgrund genetischer Information jedoch nicht erstellen. So bestehe die Gefahr, dass unschuldige Personen ins Visier der Ermittlungen geraten. Die TA-Swiss empfiehlt deshalb, diese Anwendung nur in besonders schweren Fällen einzusetzen.

(hto)

veröffentlicht: 24. November 2020 18:49
aktualisiert: 24. November 2020 18:49
Quelle: PilatusToday

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