Wer beim Kanton ein Dokument einsehen will, wird künftig kein schutzwürdiges Interesse mehr geltend machen müssen. Vielmehr muss neu die Behörde begründen, aus welchen schützenswerten Interessen sie den Zugang zu einem Dokument verweigern will. Verursacht ein Gesuch erheblichen Aufwand, kann eine Gebühr erhoben werden. Gemeinden können eine eigene Regelung schaffen.
Mit dem Öffentlichkeitsprinzip beschreitet Luzern kein Neuland, dieses ist in anderen Kantonen und beim Bund bereits verankert. Alle Fraktionen begrüssten denn auch grundsätzlich den Schritt Richtung Transparenz.
Wortmeldungen gab es in der zweiten Beratung keine. SP, GLP und Grüne hatten in der ersten Lesung die Vorlage aber als zu wenig bürgerfreundlich kritisiert. Nein stimmten aber einzig die Grünen.