Luzern prüft Bewilligungspflicht für Bordelle

09.05.2017, 14:21 Uhr
· Online seit 07.06.2016, 03:00 Uhr
Massnahmen sollen Ausbeutung und Schwarzarbeit verhindern
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Die Luzerner Kantonsregierung will eine Bewilligungspflicht für Bordelle prüfen. Aktuell kann die Polizei sogenannte Indoor-Sexbetriebe aufgrund geltender Gesetze kaum kontrollieren. Die FDP-Fraktion im Luzerner Kantonsparlament verlangte deshalb in einem Vorstoss, die Gesetze entsprechend anzupassen. 

Im vergangenen September hatte das Luzerner Kantonsparlament ein neues Gesetz über die Sexarbeit mit 61 zu 51 Stimmen abgelehnt. Neben der Bewilligungspflicht war auch die Registrierungspflicht für Prostituierte ein umstrittenes Element im Gesetz. Die Gegner erklärten, die Registrierungspflicht schaffe einen grossen Aufwand, ohne Schwarzarbeit und Ausbeutung zu bekämpfen. Eine Bewilligungspflicht für Bordelle könne aber auch separat und ohne neues Gesetz eingeführt werden, argumentiert die Luzerner Kantonsregierung jetzt. Dies würde für die Polizei die Kontrollen vereinfachen. Auch die Situation der Prostituierten würde sich damit verbessern, so die Regierung.

Die Luzerner Regierung will nun prüfen, ob man die Sexbetriebe in das Gewerbepolizei-Gesetz integrieren könnte. Im Kanton Luzern gibt es über 100 Indoor-Sexbetriebe. Dank einer Bewilligungsgebühr könnte der Kanton Luzern zudem mit zusätzlichen Einnahmen rechnen. Das Kantonsparlament muss nun über den Vorschlag entscheiden.

veröffentlicht: 7. Juni 2016 03:00
aktualisiert: 9. Mai 2017 14:21

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