Die Regierung erteilt den Spitälern, welche auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, Leistungsaufträge. Diese beinhalten auch die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Der Kanton übernimmt einen Teil der Kosten, welche den Spitälern durch diesen Bildungsauftrag anfallen. Aufgrund einer interkantonalen Vereinbarung zahlt der Kanton Luzern pro Ärztin oder Arzt 15'000 Franken an die Weiterbildung. Dies sind bei total rund 500 Personen 7,5 Millionen Franken.
Mehrkosten von 5 Millionen Franken
Weil diese Mittel die Kosten der Spitäler aber nicht decken, zahlt Luzern 2024 pro Person 25'000 Franken, was zu Mehrkosten von 5 Millionen Franken führt. Diese Zusatzsumme musste vom Kantonsparlament am Montag eigens bewilligt werden. Allerdings werden die Kosten trotz der Erhöhung noch immer nicht vollständig gedeckt. Er soll deswegen 2025 auf 30'000 Franken erhöht werden.
Stephan Schärli (Mitte) befürwortete den Sonderkredit. Es sei wichtig, in die Qualität der Ausbildung zu investieren, sagte er. Jacqueline Theiler (FDP) sagte, ihre Fraktion könne einem stufenweisen Ausbau auf 30'000 Franken zustimmen. Yasmin Ursprung (SVP) lehnte den höheren Beitrag des Kantons an die Ärzteausbildung dagegen ab. Die Herausforderungen des Kantonsspitals müssten über den Tarif gelöst werden, sagte sie.
Kompromiss mit den Spitälern
Marcel Budmiger (SP) forderte für 2024 sogar einen Sonderkredit von knapp 15 Millionen statt nur 5 Millionen Franken. Es sei falsch, wenn der Kanton aus finanzpolitischen Gründen nicht bezahle, was er bestelle, sagte er. Regierungsrätin Michaela Tschuor (Mitte) bezeichnete den Antrag der Regierung als ein mit den Spitälern ausgehandelter Kompromiss. Das Kantonsparlament unterstützte diesen und lehnte die Anträge von Budmiger und der SVP grossmehrheitlich ab.
(sda)