Bürgerrecht

Luzerner Gemeindeversammlungen sollen weiterhin einbürgern können

· Online seit 29.11.2022, 07:40 Uhr
Im Kanton Luzern soll weiterhin an Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen entschieden werden können. Die Luzerner Kantonsregierung lehnt eine SP-Motion ab, die dies verbieten will.
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SP-Kantonsparlamentarierin Stephanie Sager fordert die Regierung mit ihrem Vorstoss auf, das Bürgerrechtsgesetz zu überarbeiten. Damit alle Einbürgerungswilligen die gleichen Chancen hätten, sei ein Systemwechsel in allen Gemeinden nötig. Gerade während der Pandemie, als Gemeindeversammlungen eingeschränkt waren, sei es zu langen Wartefristen für die Antragsstellenden gekommen.

Die Luzerner Kantonsregierung hält in ihrer Antwort auf die Motion fest, sie sehe keinen Grund, in dieser Frage in die Autonomie der Gemeinden einzugreifen. Die Motion empfehle sie daher zur Ablehnung. Die Regierung wies darauf hin, dass es den Gemeinden während der Pandemie möglich gewesen wäre, Einbürgerungen durch eine Kommission oder den Gemeinderat vorzunehmen.

Dass an Gemeindeversammlungen überproportional oft Gesuche abgewiesen würden, sei überdies nicht belegt. So habe es im Kanton Luzern seit über zehn Jahren gegen keinen Einbürgerungsentscheid der Gemeindeversammlung eine Beschwerden gegeben

Aktuell sind im Kanton Luzern in 32 Gemeinden die Gemeindeversammlung für Einbürgerungen zuständig. 47 Gemeinden haben dazu eine Kommission, und in einer Gemeinde entscheidet der Gemeinderat.

veröffentlicht: 29. November 2022 07:40
aktualisiert: 29. November 2022 07:40
Quelle: sda

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