Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Gericht schickt Autoschieber ins Gefängnis

Bis zu vier Jahre

Luzerner Gericht schickt Autoschieber ins Gefängnis

· Online seit 09.12.2022, 05:28 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht hat in einem grossen Autoschieber-Prozess Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren verhängt. Die fünf Beschuldigten hatten gestohlene Luxusautos aus Italien in der Schweiz verkauft.
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Die Angeklagten, die im September während eines aufwändigen, dreitägigen Prozesses vorgeladen waren, sind 41- bis 61-jährig. Sie stammen aus der Türkei, der Schweiz, Spanien und Portugal. Die besagten elf Autos wurden laut der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2007 und 2008 in Italien gestohlen, in einigen Fällen dürfte es sich auch um Versicherungsbetrug gehandelt haben.

Die Beschuldigten, die allesamt im Autohandel tätig waren, handelten in Mittäterschaft. Laut der Staatsanwaltschaft mussten sie auch angesichts der tiefen Preise der Fahrzeuge davon ausgehen, dass diese aus deliktischer Herkunft stammten.

Neupreis über 100'000 Franken

Den Betrügern auf die Schliche kamen die Ermittler, als für eines der Fahrzeuge ein zweiter Schlüssel beim Produktionswerk in Deutschland bestellt wurde. Dort stellte man fest, dass das Auto in Italien gestohlen gemeldet war und fand es in Emmenbrücke. Dabei kam heraus, dass die Chassisnummer verändert worden war.

Abklärungen zur Einfuhr des Fahrzeugs ergaben, dass just in jener Zeit mehrere teure Autos aus Italien kommend verzollt worden waren. Die Spur führte zu Unternehmen der Beschuldigten. Diese hatten die Autos mit einem Neuwert von teilweise über 100'000 Franken nach dem Import mehrfach weiterverkauft.

Vier Jahre Gefängnis

Das Gericht blieb leicht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Am härtesten bestrafte es einen 51-jährigen Spanier. Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, wie dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Es befand ihn schuldig des mehrfachen Betrugs, der Veruntreuung sowie weiterer Vermögensdelikte.

Zur Freiheitsstrafe kommt eine bedingte Geldstrafe. Zudem muss der Beschuldigte über 50'000 Franken Verfahrenskosten tragen und dem Staat eine Ersatzforderung von 700'000 Franken bezahlen.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verhängte das Gericht für einen Portugiesen wegen gewerbsmässigen Betrugs. Zwei Türken kamen mit 13 und 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe davon, ein Schweizer erhielt 7 Monate bedingt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie liegen erst im Dispositiv und ohne Begründung vor.

veröffentlicht: 9. Dezember 2022 05:28
aktualisiert: 9. Dezember 2022 05:28
Quelle: sda

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