Luzerner Gericht schickt Vergewaltiger ins Gefängnis
Das Gericht blieb mit seinem Urteil, das es am Sonntag veröffentlichte, leicht unter der Forderung des Staatsanwalts. Dieser hatte fünf Jahr Gefängnis gefordert wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung sowie versuchter schwerer Körperverletzung (PilatusToday berichtete).
Bestätigt wurde dagegen der Landesverweis von zehn Jahren. Dieser kann allerdings nicht vollstreckt werden, da der Kurde ein anerkannter Flüchtling ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht hatte der Verteidiger einen Freispruch gefordert. Der Beschuldigte bestritt die Tat, die sich in einer Oktobernacht an der Baselstrasse in der Stadt Luzern zugetragen hatte.
Handy im BH
Das Opfer, eine Nachbarin des Mannes, die als Prostituierte auf dem Drogenstrich arbeitete, warf ihm vor, sie in der Waschküche des Hauses geschlagen und vergewaltigt zu haben. Er habe ihr Kokain gegen Sex angeboten, als sie ablehnte, verging er sich an ihr.
Der Beschuldigte wiederum sagte, sie habe ihm Kokain verkauft, das er in der Waschküche konsumiert habe. Weil sie ihm dabei das Handy gestohlen habe, habe er sie gepackt und es in ihrem BH wiedergefunden. Dann sei er gegangen.
Laut dem Staatsanwalt verstrickte sich der Beschuldigte in Widersprüche und tischte bei jeder Einvernahme eine neue Version auf. Zuerst habe er angegeben, die Frau gar nicht zu kennen.
Kontaktverbot und Genugtuung
Der Verteidiger forderte das Gericht auf, im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen. Die Aussagen der Frau seien nicht glaubhaft, habe sie doch zuerst die Vergewaltigung verschwiegen.
Verurteilt wurde der Mann auch für einen tätlichen Angriff auf einen Mann an einer Kurden-Demonstration in Bern. Ihm muss er 5'000 Franken Genugtuung zahlen. Dazu kommen ein Kontaktverbot zum Vergewaltigungsopfer und die Verfahrenskosten von knapp 60'000 Franken.