Luzerner Gericht steckt filmenden Raser ins Gefängnis
Ein 25-jähriger Mann aus der Luzerner Agglomeration muss ins Gefängnis, weil er mit bis zu 262 km/h über die Autobahn bretterte und seine Raserfahrten selber filmte oder filmen liess. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 36 Monaten verdonnert.
Davon muss er 8 Monate absitzen, für die restlichen 28 Monate gewährte ihm das Gericht den bedingten Vollzug bei einer Probezeit von vier Jahren, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Montag veröffentlicht wurde.
Mit 262km/h nach Tunnel Eich
Der Beschuldigte war zwischen 2017 und 2019 im Raum Luzern sechs Mal viel zu schnell unterwegs. So fuhr er etwa Anfang 2019 auf der Autobahn A2 nach dem Tunnel Eich 142 km/h schneller als die erlaubten 120 km/h, während ein unbekannter Beifahrer die Fahrt filmte.
Gar selber griff er zur Handykamera, als er im Dezember 2018 auf der Autobahn A14 in Buchrain unterwegs war. Er schwenkte dabei auf das Navigationsgerät, das 230 km/h anzeigte. Das Gericht taxiert das Vergehen des heute als Verkäufer tätigen Mannes als eher schwer.
Raser zeigt sich einsichtig
Weil er seinen Mercedes, mit dem er die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beging, bereits vor Eröffnung des Strafverfahrens verkaufte, sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte sein Verhalten ändern und nicht mehr rückfällig werde, heisst es im Urteil. Dieses kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig. Der Beschuldigte muss 4500 Franken Verfahrenskosten und eine Geldstrafe von 7200 Franken bezahlen.
(sda)