Justiz

Luzerner Kantonsgericht stützt Bordellschliessungen wegen Corona

· Online seit 18.12.2020, 08:39 Uhr
Das Luzerner Kantonsgericht hat eine von der Kantonsregierung erlassene Massnahme gegen die Coronapandemie gestützt. Die vorübergehende Schliessung von Erotik- und Sexbetrieben liege im öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig, teilte es am Freitag mit.
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Das Kantonsgericht wies deswegen den Antrag von acht Frauen, den entsprechenden Passus in der kantonalen Coronaverordnung aufzuheben, ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 18. Dezember 2020 08:39
aktualisiert: 18. Dezember 2020 08:39
Quelle: sda

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