Luzerner Kantonsparlament lässt Aufsichtsbehörden untersuchen
Im Fokus der externen Untersuchung steht die Frage, ob die im Verantwortungsbereich des Kantons liegenden Behörden ihren Aufsichtspflichten genügend nachgekommen sind, wie die Staatskanzlei Luzern am Montag in einer Mitteilung schreiben.
Im Vordergrund stehen insbesondere die Kantonsregierung als unmittelbare Aufsichtsbehörde des Verkehrsverbundes (VVL), dann der Verkehrsverbund (VVL) als Besteller der Transportleistungen selbst, und schliesslich auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Teil-Aufsichtsbehörde. Ebenfalls soll das eigene Verhalten der AKK reflektiert werden.
Es geht der AKK bei der Untersuchung weniger um Rechts- und Schuldfragen als darum abzuklären, ob der Kanton organisatorisch genügend gut aufgestellt ist, damit ähnliche Fälle in Zukunft vermieden oder ähnliche Risiken frühzeitig erkannt werden können.
Wann erste Resultate dieser externen Untersuchung erwartet werden können, ist noch nicht bekannt.