Grundwassernutzung

Luzerner Kantonsregierung will Gebühr nicht vorschnell abschaffen

13.10.2020, 06:09 Uhr
· Online seit 13.10.2020, 06:06 Uhr
Bei der Frage, ob Luzerner Hauseigentümer, die mit Hilfe der Grundwasserwärme heizen, eine Gebühr zahlen müssen, sieht sich die Kantonsregierung in der Zwickmühle. Sie findet, dass die Gebühr gerechtfertigt sei, sieht aber auch ein, dass deren Abschaffung umweltpolitisch sinnvoll sein könnte.
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Die Kantonsregierung möchte deswegen den Verzicht auf die Gebühr in einer energiepolitischen Gesamtsicht prüfen, wie er am Montag zu einer Motion von Thomas Meier (FDP) mitteilte. Er beantragte dem Kantonsparlament, Meiers Forderung nur in der unverbindlicheren Form des Postulats zu überweisen.

Der Parlamentarier verlangte, dass die Nutzung des Grundwassers nicht mehr mit einer jährlichen Gebühr belastet werde. Der Kanton nehme von den 240 Konzessionsnehmern jährlich gut 890'000 Franken ein. Die Gebühr bremse den Ersatz von Ölheizungen durch alternative Heizsysteme, erklärte Meier. Bei der Nutzung der Luft- und Erdwärme werde schliesslich auch keine Gebühr fällig.

Öffentliche Leistung

Die Regierung wies in seiner Antwort darauf hin, dass dieser Vergleich nicht zulässig sei. Die Gewässer fielen in die Hoheit des Kantons. Räume dieser Wassernutzungsrechte ein, müssten verschiedene oft gegenläufige Interessen gegeneinander abgewogen werden. Zudem müsse der Kanton die Wasservorkommen bewirtschaften. Diese öffentlichen Leistungen würden über die Gebühren finanziert.

Die Kantonsregierung erklärte zudem, dass bei der thermischen Nutzung des Grundwassers diesem Wärme entzogen werde. Der Hauseigentümer ziehe damit einen Vorteil aus einem öffentlichen Gut. Die Nutzung des Grundwassers zum Heizen stehe zudem im Konflikt mit der Trinkwassergewinnung und könne diese auch gefährden.

Die Erhebung der Gebühr sei somit aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt, teilte die  Regierung mit. Er gestand aber ein, dass die Forderung, die Gebühr abzuschaffen, klimapolitisch nachvollziehbar sei. Eine allfällige Abschaffung solle aber nicht gesondert, sondern eingebettet in eine energiepolitische Gesamtsicht beschlossen werden.

veröffentlicht: 13. Oktober 2020 06:06
aktualisiert: 13. Oktober 2020 06:09
Quelle: sda

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