Politik

Luzerner Kantonsregierung will höheren Lohn

29.06.2022, 14:56 Uhr
· Online seit 29.06.2022, 12:05 Uhr
Die Luzerner Kantonsregierung soll mehr Lohn erhalten. Sie hat eine Revision des Lohnsystems der kantonalen Verwaltung in die Vernehmlassung geschickt. So könnten Regierungsräte künftig über 290'000 Franken pro Jahr verdienen.
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Profitieren sollen aber nicht nur der Regierungsrat, sondern auch die Kantonsangestellten. Die Saläre der Luzerner Verwaltung mit ihren rund 6000 Mitarbeitenden seien nicht mehr in allen Bereichen konkurrenzfähig, teilt die Staatskanzlei mit. Deshalb soll das Lohnsystem angepasst werden. Gerade bei den höchsten und tiefsten Löhnen gäbe es Handlungsbedarf.

Knapp 236'000 Franken für Verwaltungsangestellte...

Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, den maximal möglichen Lohn um 8,7 Prozent auf 235'869 Franken zu erhöhen. Der Minimallohn bleibt in dieser Klasse unverändert. Anders sieht es in den untersten beiden Lohnklassen aus: Hier wird der Minimallohn um 10,2 Prozent angehoben auf 45'435 Franken.

Betroffen ist laut dem Kanton nur ein kleiner Teil der Mitarbeitenden. Für die Verwaltungsangestellten bringe die Revision des Lohnsystems keine unmittelbaren Lohnänderungen. Doch es entsteht dadurch laut der Regierung «mehr Luft für individuelle Lohnentwicklungen».

...über 290'000 Franken für Regierung

Die Mitglieder der Regierung erhalten heute je nach Dienstalter 112 bis 120 Prozent des Maximallohns der höchsten Lohnklasse, was 243'004 bis 260'362 Franken entspricht. Zusammen mit den Spesen kommt die Luzerner Regierung auf 267'004 bis 284'362 Franken und liegt damit im Kantonsvergleich im Mittelfeld.

Dies solle so bleiben. Deshalb will die Regierung neu den Spesenanspruch in die Besoldungsordnung miteinbeziehen und den Prozentsatz am Maximallohn auf 110 bis 118 Prozent kürzen. Somit würde die Vergütung um maximal 5963 Franken steigen auf 271'456 bis 290'325 Franken.

Mehr Lohn für Personal in gefragten Berufen

Zusätzlich will der Regierungsrat gezielte Lohnerhöhungen ermöglichen, etwa in Verwaltungsbereichen, für die er nur schwer Personal finden kann. Dabei handelt es sich etwa um IT-Experten, Ingenieure sowie Projektleiter im Bereich Verkehr und Infrastruktur oder Immobilien.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Oktober. Das Kantonsparlament soll im Frühling 2023 darüber beraten. Die Änderungen sollen per 1. Juli 2023 in Kraft treten. Nicht betroffen von der Revision sind die Löhne der Luzerner Lehrpersonen.

veröffentlicht: 29. Juni 2022 12:05
aktualisiert: 29. Juni 2022 14:56
Quelle: sda

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