Luzerner Kantonsspital führt Zertifikatspflicht bei Mitarbeitenden ein
Quelle: tele1
«Die Lage ist wieder sehr dynamisch», schreibt das Luzerner Kantonsspital in einem Mail an seine Mitarbeiter, welches PilatusToday und Tele 1 vorliegt. Deswegen habe das LUKS beschlossen, eine Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeitende einzuführen. Per 1. September müssen geimpfte und genesene Mitarbeiter ein Covid-19-Zertifikat vorweisen. Ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeitende müssen sich wöchentlich testen lassen. «Dies geschieht auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und in Absprache mit der kantonalen Taskforce», erklärt Mediensprecher Markus von Rotz gegenüber PilatusToday und Tele1.
Die Massnahme soll angesichts der Delta-Variante und der vielen infizierten Ferienrückkehrer helfen, die Sicherheit der Mitarbeitenden und Patienten hochzuhalten und eine Verbreitung des Virus im Spital zu verhindern. Von Rotz betont auch dass rund 85 Prozent der Mitarbeitenden des LUKS von der Testpflicht ausgenommen sind, da sie bereits vollständig geimpft sind. «Eine solche Testpflicht für das Spitalpersonal wurde bereits in mehreren Kantonen beschlossen», so Markus von Rotz weiter.
«Es kommt jeweils auf die Situation drauf an»
Grundsätzlich sei diese Weisung rechtmässig, so Raetus Cattelan, Anwalt für Arbeitsrecht. «Es kommt jeweils auf die Situation drauf an, wie gefährdet die Mitarbeiter bzw. Klienten sind. Deswegen ist ein solches Schutzkonzept, welches eine Testpflicht vorsieht, verhältnismässig und in diesem Fall zulässig.» Demnach wäre in Alters- und Pflegeheimen eine solche Weisung ebenfalls zulässig.
Jedoch kann jeder Mitarbeitende prüfen, ob diese Weisung in seinem Arbeitsumfeld rechtmässig ist. «Es sei nicht auszuschliessen, dass es je nach Arbeitsplatz möglicherweise Situationen geben würde, bei dem diese Massnahmen nicht notwendig wären», so Cattelan. Allenfalls können sich Mitarbeitende erfolgreich gegen diese Weisung wehren. Dass eine Zertifikatspflicht beispielsweise in einem Büro kommen könnte, wäre demnach unwahrscheinlich.
(red.)