Luzerner Kantonsspital hebt Maskenpflicht auf
Die Lockerung der generellen Maskenpflicht werde auf Antrag der Infektiologie und Spitalhygiene sowie des personalärztlichen Dienstes gemacht. Weiterhin dürften Mitarbeitende aber eine Maske tragen, sollten sie dies wollen, heisst es in dem Schreiben, welches PilatusToday vorliegt. Ebenfalls gilt in gewissen Fällen weiterhin eine Maskenpflicht. Dies, wenn Mitarbeitende selbst Symptome haben oder mit besonders gefährdeten Personen in Kontakt kommen.
Ebenfalls gilt die Maskenpflicht weiterhin für Patienten, welche Symptome haben. Symptome heisst für Patienten und Personal, dass sie insbesondere Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen haben, heisst es im Schreiben weiter.
Noch offen ist, ob auch die Besuchsregeln demnächst gelockert werden. Eine Lockerung werde aber in Kürze geprüft.
(red.)