Gewürgt und vergewaltigt

Luzerner Kriminalgericht bestraft Gewalttäter härter als beantragt

· Online seit 28.04.2021, 05:53 Uhr
Das Kriminalgericht Luzern hat einen 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt, weil er 2018 seine Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und später vergewaltigt habe. Es bestrafte damit den Schweizer härter als von der Staatsanwaltschaft beantragt.
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Die Staatsanwaltschaft hatte am Prozess vom 13. April eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung plädierte für drei Jahre (PilatusToday berichtete). Einig waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richter, dass der Beschuldigte seine psychische Störung, namentlich seine mangelnde Impulskontrolle, in einer stationären Einrichtung therapieren müsse.

Das Gericht sprach den Mann der versuchten, eventualvorsätzlichen Tötung, der Vergewaltigung, der Freiheitsberaubung und der versuchten Nötigung schuldig. Das Verfahren wegen Tätlichkeiten wurde wegen Verjährung eingestellt. Der Verteidiger hatte argumentiert, sein Mandant habe sich nur der Gefährdung des Lebens und der Drohung schuldig gemacht.

Alkohol getrunken, Joints geraucht

Der Beschuldigte hatte sich 2018 von seiner Freundin und Mutter seiner Tochter getrennt, lebte aber noch in ihrer Wohnung in der Luzerner Agglomeration. Dort kam es, nachdem er Alkohol getrunken und mehrere Joints geraucht hatte, zum Streit.

Der Beschuldigte wollte Sex, wurde handgreiflich und würgte seine ehemalige Freundin, bis sie bewusstlos zusammenbrach. Später kam es im Bett zum Geschlechtsverkehr. Die Frau habe den Beischlaf über sich ergehen lassen, weil sich jede Abwehr als nutzlos erwiesen habe, hiess es in der Anklageschrift.

Nur Mund zugehalten

Am Prozess bestritt der Beschuldigte jede Tötungsabsicht. Er habe der Ex-Freundin nur den Mund zuhalten wollen. Zum Vorwurf der Vergewaltigung äusserte er sich nur unbestimmt. Er wisse nicht, ob sie es wollte, sagte er. In einer Beziehung sei es aber normal, sich gegenseitig einen Gefallen zu machen.

Der Verteidiger argumentierte, dass die Beziehung zwischen dem Mann und der Frau schwierig und speziell gewesen sei. Es habe zur Paarroutine gehört, sich nach einem Streit mit Sex zu versöhnen. Er sprach von «erbärmlich schlechtem Sex», der aber keine Straftat gewesen sei.

Genugtuung für Opfer

Beim Gericht fand der Verteidiger mit dieser Argumentation offensichtlich kein Gehör. Die Überlegungen der Richter dazu und wieso sie über das vom Staatsanwalt beantragte Strafmass hinausgingen, sind noch nicht bekannt, weil die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht verpflichtete den Beschuldigten zudem, seiner ehemaligen Freundin eine Genugtuung von 14'000 Franken zu zahlen. Gefordert hatte sie 35'000 Franken. Die Verfahrenskosten, die der Mann ferner zu tragen hat, belaufen sich auf knapp 57'000 Franken.

veröffentlicht: 28. April 2021 05:53
aktualisiert: 28. April 2021 05:53
Quelle: sda

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