Luzern

Luzerner Kriminalgericht spricht Mann aus Mangel an Beweisen frei

18.05.2020, 08:18 Uhr
· Online seit 18.05.2020, 06:21 Uhr
Im Januar 2020 wurde ein 42-jähriger Mann vom Vorwurf freigesprochen, er habe sich an seinem Sohn vergangen. Nun liegt die Begründung des Luzerner Kriminalgerichts vor.
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Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe sich in den Jahren 2013 und 2014 an seinem zwei bis dreieinhalbjährigen Sohn vergangen. Die sexuellen Handlungen sollen sich zunächst in der eigenen Wohnung und später in der Wohnung von Freunden zugetragen haben. Dort konnte der aus Ägypten stammende Mann nach der Trennung von seiner Frau den Sohn regelmässig treffen.

Der kleine Bub erzählte der Mutter von den Handlungen. Die Mutter zeigt den Vater daraufhin an und machte selbst Videoaufnahmen, in denen der Bub von den angeblichen Delikten erzählt.

Einen direkten Beweis für diese Beschuldigungen gab es allerdings nicht. Die Anklage stützte sich auf die Aussagen der Mutter und die Videoaufnahmen.

«Im Zweifel für den Angeklagten»

Aufgrund der emotional angespannten Situation sei es daher wahrscheinlich, dass die Mutter unbewusst suggestiv Einfluss auf die Aussagen des möglichen Opfers genommen habe, schreibt das Kriminalgericht.

Somit fehlten erstellte, glaubhafte und unbeeinflusste Indizien und Belastungen, wie das Gericht weiter festhält. Es blieben Zweifel, ob sich die Taten tatsächlich so abgespielt hätten, wie in der Anklage dargestellt. Deswegen sei der Beschuldigte folglich nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.

Das Gericht hält fest, dass es den Beschuldigten im Sinne von «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen habe, wie aus der am Sonntag publizierten Urteilsbegründung hervorgeht. Es betont jedoch auch, dass die Staatsanwaltschaft zu Recht Anklage erhoben habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.

veröffentlicht: 18. Mai 2020 06:21
aktualisiert: 18. Mai 2020 08:18
Quelle: PilatusToday

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