Session

Luzerner Parlament gegen genderpolitische Feuerwehrübung

· Online seit 25.10.2021, 10:15 Uhr
Im Kanton Luzern sollen mehr Hauseigentümerinnen und -eigentümer Hydranten und Löschweiher mitfinanzieren. Dies war am Montag im Kantonsparlament unbestritten. Trotzdem barg das teilrevidierte Feuerschutzgesetz Zündstoff.
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In der vorberatenden Kommission hatten sich die Gemüter erhitzt, wie der Sprecher Peter Fässler (SP) berichtete. Grund dafür war, dass die Redaktionskommission gendergerechte Formulierungen, die die Regierung in den revidierten Artikeln verwendete, wieder in die männliche Form umwandeln wollte. Für viele in der Fachkommission sei dies ein No-Go in heutiger Zeit, sagte Fässler.

Urban Sager (SP), Sprecher der Redaktionskommission, begründete das Beharren auf der maskulinen Form damit, dass das ganze Gesetz einheitlich formuliert sein müsse. Es gelte, Mehrdeutigkeiten zu verhindern.

Gemäss Sager sieht eine Richtlinie vor, dass nur bei neuen Erlassen oder bei Gesamtrevisionen die Gesetze gendergerecht neu formuliert werden. Ein Gesetz von 1957, wie es das Feuerschutzgesetz sei, falle bezüglich geschlechtergerechten Sprache aus der Zeit. Sager kündigte eine Kommissionsmotion an, um auch bei Teilrevisionen diesbezüglich eine neue und zeitgemässe Lösung zu schaffen.

Das Parlament folgte nach kurzer Diskussion mit 91 zu 21 Stimmen der Redaktionskommission. Es hiess dann die neuen Bestimmungen nach zweiter Beratung mit 111 zu 0 Stimmen gut. Neu müssen Hausbesitzerinnen und -besitzer Hydranten und Löschwasserbehälter mitfinanzieren, wenn ihr Haus nicht weiter als 400 Meter von diesen Einrichtungen entfernt ist. Bislang galt die Beitragspflicht nur für Hydranten, und sie war auf einen Umkreis von 100 Meter beschränkt.

veröffentlicht: 25. Oktober 2021 10:15
aktualisiert: 25. Oktober 2021 10:15
Quelle: sda

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