Seit Monaten Berufsverbot

Luzerner Prostituierte sollen wieder arbeiten dürfen

· Online seit 04.03.2021, 06:09 Uhr
Der Kanton Luzern soll die Erotikbetriebe wieder öffnen. Dies fordert der Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden (Lisa). Es sei diskriminierend, die Prostitution wegen der Corona-Pandemie zu verbieten, andere Dienstleistungen mit Körperkontakt aber zuzulassen.
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Der Verein Lisa wies in einer Mitteilung vom Mittwoch darauf hin, dass der Bund das Sexgewerbe gleich behandle wie andere öffentlich zugängliche Betriebe. Der Kanton Luzern habe dagegen die Ausübung der Sexarbeit seit Monaten verboten. Es gebe keine Informationen, die belegen würden, dass es im Erotikgewerbe zu besonders vielen Ansteckungen komme.

Verbot verletzt Gleichbehandlungsgebot

Der Kanton Luzern verletze mit seinem Verbot das Gleichbehandlungsgebot, heisst es bei Lisa weiter. Die Sexarbeit sei die einzige personenbezogene Dienstleistung, die im Kanton Luzern wegen der Corona-Pandemie nicht zugelassen sei. Massagen seien beispielsweise weiterhin erlaubt, obwohl es dort ebenfalls zu engem Körperkontakt kommt.

Das Verbot führe zu existenziellen Notlagen, erklärte Lisa weiter. Viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter würden folglich illegal weiterarbeiten. Dies sei aus Sicht der Gesundheit gefährlicher, als die Erotikdienstleistungen reguliert und mit Schutzkonzepten zuzulassen.

Auf Anfrage von PilatusToday und Tele1 bestätigt Lisa-Geschäftsleiterin Birgitte Snefstrup die prekäre Lage der Sexarbeiterinnen. Viele stünden unter grossem finanziellen Druck – in der Schweiz, aber auch durch die Familie in den Heimatländern. Weil die meisten Sexarbeiterinnen eine Aufenthaltsbewilligung B haben, seien sie zudem von der Sozialhilfe ausgeschlossen. «Die Frauen wenden sich an uns, weil die Unsicherheit sie fertigmacht», erzählt Birgitte Snefstrup. Aber auch Freier würden sich bei Lisa melden und fragen, wann die Betriebe wieder öffnen.

Gericht sieht Massnahme als verhältnismässig

Die Luzerner Kantonsregierung schloss im Oktober 2020 die Erotik- und Sexbetriebe. Das Kantonsgericht stützte im Dezember 2020 die Massnahme als verhältnismässig. Eine Ungleichbehandlung des Sexgewerbes gegenüber anderen Branchen wie Coiffeur oder Tattoo-Studios sah das Gericht nicht. In diesen Betrieben seien die räumlichen Voraussetzungen besser, eine Kontaktdatenerhebung der Kundschaft unproblematisch und der Körperkontakt kleiner.

Entscheid voraussichtlich am 22. März

Der Kanton Luzern lässt auf Anfrage von PilatusToday und Tele1 verkünden, dass man die Forderung nach Lockerungen auch in diesem Bereich verstehe. In Luzern wolle man jedoch eine schrittweise und vorsichtige Lockerung. «Vor diesem Hintergrund hat die Kantonsregierung entschieden, die bisher geltenden zusätzlichen Massnahmen, die in der kantonalen Covid-19-Verordnung geregelt sind, vorerst bis am 31. März 2021 zu verlängern. Somit bleiben Erotik- und Sexbetriebe geschlossen und es gilt weiterhin ein Verbot der Sexarbeit.»

Im Gegensatz zu anderen körperlichen Dienstleistungen sei das Sexgewerbe kaum auf Schutzmassnahmen wie Abstand oder Masken kontrollierbar, schreibt der Kanton. «Es liegt auf der Hand, dass das Unterbinden von Kontakten zu einer Brechung von möglichen Übertragungsketten führt. Wie viel eine einzelne Massnahme letzthin aber ausmacht, kann nicht gemessen werden.» Es sei die Summe aller Massnahmen von Bund und Kanton, welche ihren Teil zur stabilen epidemiologischen Lage beitragen, schreibt der Kanton. Allfällige Lockerungen werde man auf den 22. März, mit den nächsten Lockerungsentscheiden des Bundes, prüfen, heisst es weiter.

(tma)

veröffentlicht: 4. März 2021 06:09
aktualisiert: 4. März 2021 06:09
Quelle: sda/PilatusToday

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