Gericht

Luzerner Raser und Dopinghändler muss ins Gefängnis

· Online seit 14.07.2020, 08:22 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 26-jährigen Mann zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Raserdelikte, Dopinghandel und andere Gesetzesverstösse wurden ihm vorgeworfen.
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Egal ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn. Der Beschuldigte kümmerte sich nicht um Tempolimits. Mit dem Töff, dem Auto, mit oder ohne Ausweis, am Telefon und nicht angeschnallt. Das Sündenregister des Verurteilten ist lang.

Das Gericht gewichtete dabei die sieben Rasertatbestände als die schwerwiegendsten Delikte, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Neben den Vergehen im Strassenverkehr vermittelte und verkaufte der Beschuldigte auch Dopingsubstanzen. Mit dem Handel hatte er sich ein finanzielles Standbein aufgebaut. Das Gericht gewichtete bei der Bestrafung die Gesetzesverstösse mit Doping jedoch nur marginal.

Er wurde zusätzlich für mehrfache Sachbeschädigung und Pornografie belangt, wobei bei diesen Punkten nur gelegentliche Verstösse nachgewiesen werden konnten.

Obwohl Gutachter verschiedene psychische Störungen beim Kokainsüchtigen feststellten, ist seine Schuldfähigkeit nicht vermindert. Er muss sich während und nach dem Strafvollzug einer Therapie unterziehen.

Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von 65'000 Franken tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig und der Beschuldigte geständig.

veröffentlicht: 14. Juli 2020 08:22
aktualisiert: 14. Juli 2020 08:22
Quelle: PilatusToday

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