Stimm- und Wahlrecht

Luzerner Regierung ist gegen neuen Anlauf bei Ausländerstimmrecht

16.03.2021, 06:02 Uhr
· Online seit 16.03.2021, 05:55 Uhr
Die Luzerner Kantonsregierung mag das Thema Ausländerstimmrecht nicht erneut aufs Tapet bringen. Er rät dem Parlament davon ab, eine entsprechende Einzelinitiative aus den Reihen der SP weiterzuverfolgen.
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Mit ihrer Initiative will Kantonsrätin Marianne Wimmer-Lötscher (SP) die Gemeindeautonomie beim Stimm- und Wahlrecht erweitern. Konkret verlangte sie, die Kantonsverfassung sei so anzupassen, dass Gemeinden in ihren Angelegenheiten Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- sowie das aktive und passive Wahlrecht erteilen können. Das ist aktuell in acht Kantonen (AR, BS, FR, GE, GR, JU, NE, VD) der Fall.

In ihrem Antrag ans Kantonsparlament, den sie am Dienstag veröffentlichte, lehnt es die Regierung ab, die Initiative einer Kommission zur Beratung und Behandlung zuzuweisen. Er begründet dies mit zwei Argumenten.

Einerseits verweist er auf die Initiative «Mit(be)stimmen!» mit der identischen Forderung, die 2011 vom Luzerner Souverän an der Urne deutlich abgelehnt worden war. Nur von 16 Prozent der Stimmenden sagten ja, in keiner Gemeinde erreichte das Anliegen eine Mehrheit.

Frühere Einbürgerung möglich

Anderseits sei seither die Einbürgerung erleichtert worden, indem 2018 die erforderliche Wohnsitzdauer von zwölf auf zehn Jahre verkürzt wurde. Wer in der Schweiz abstimmen und wählen wolle, könne sich somit früher einbürgern lassen als es noch im Jahr 2011 der Fall war.

Das Kantonsparlament muss nun darüber entscheiden, ob er die Einzelinitiative einer Kommission zuweisen will. Nötig dafür sind mindestens ein Drittel der Stimmen. Lehnt er es ab, ist die Sache vom Tisch. Eine allfällige Verfassungsänderung käme vors Volk.

veröffentlicht: 16. März 2021 05:55
aktualisiert: 16. März 2021 06:02
Quelle: sda

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