Gesetzesanpassung

Luzerner Regierung prüft nach VBL-Affäre Ausstandsregeln

· Online seit 09.08.2022, 05:55 Uhr
Die Luzerner Regierung will Interessenskonflikte verhindern, wenn Mitglieder des Parlaments auch Vorstandsfunktionen in Organisationen übernehmen, an denen der Kanton beteiligt ist. Dafür hat sie die sogenannte Beteiligungsstrategie überarbeitet. Hintergrund für die Gesetzesanpassung ist die Affäre bei den Luzerner Verkehrsbetrieben VBL.
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Seit 2013 legt die Luzerner Regierung in einer Strategie Ziele und Vorgaben fest für Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist. Im vergangenen Oktober präsentierte er dem Kantonsparlament eine überarbeitete Version. Das Parlament wies diese aber mit 109 zu 0 Stimmen zurück.

Es bemängelte, dass die Regierung darin mit keinem Wort auf die Lehren aus der Subventionsaffäre um die städtische Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) eingegangen war. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL), der im Kanton Luzern ÖV-Angebote bestellt, wirft den VBL vor, 16 Millionen Franken Subventionen zu unrecht bezogen zu haben.

Der VVL wird vom Verbundrat geführt, in dem Kantons- und Gemeindevertreter sitzen. Zur Aufarbeitung der Affäre hatte die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsparlaments ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zum Schluss, dass der Verbundrat gegenüber den VBL mehr Druck hätte ausüben können.

Jährliche Leistungsvereinbarungen

In seiner ergänzten Beteiligungsstrategie 2022, die am Dienstag veröffentlicht wurde, hat die Regierung nun auch die Empfehlungen des Gutachtens aufgenommen. So will sie die Offenlegungs- und Ausstandsregeln für die AKK-Mitglieder im Rahmen der Revision des Kantonsratsgesetzes prüfen. Hintergrund ist, dass Kantonsparlamentarierin Yvonne Hunkeler (Mitte) in ihrer Zeit als VBL-Verwaltungsratspräsidentin von 2015 bis 2019 gleichzeitig die AKK präsidierte.

Für den VVL hat der Kanton als Konsequenz aus der Affäre bereits neu jährliche Leistungsvereinbarungen eingeführt. Dies will die Regierung auch für die anderen ausgelagerten Verwaltungseinheiten prüfen. Zudem müssen Mitglieder von Leitungsgremien für Beteiligungen mit höherem Risiko neu Mandatsverträge unterzeichnen. Darin werden etwa Aufgaben, Weisungsgebundenheit, Informationspflichten, Offenlegungs- und Ausstandspflichten sowie Entschädigungs- und Haftungsfragen geregelt.

Als nächstes behandelt das Kantonsparlament den überarbeiteten Entwurf der Beteiligungsstrategie.

(red./sda)

veröffentlicht: 9. August 2022 05:55
aktualisiert: 9. August 2022 05:55
Quelle: sda

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