Luzerner Regierung soll sich mit Stellvertretern für Krisen wappnen
Die Kantonsratskommission SPK hat den Rechenschaftsbericht der Luzerner Regierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie behandelt. Sie nahm diesen einstimmig zustimmend zur Kenntnis, wie sie am Freitag mitteilte. Sie sieht aber zusätzlichen Handlungsbedarf.
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Damit die Organisation auch in Krisen durchhalte, brauche es für Führungspersonen Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Verbessert werden müsse auch das Contact-Tracing mithilfe der Digitalisierung. Zudem beauftragt die Kommission die Luzerner Kantonsregierung jährlich zu berichten, wie die Handlungsfelder des Rechenschaftsberichts umgesetzt wurden.
Unzureichend sei der Bericht im Bereich der politischen Prozesse, hält die SPK fest. Sie fordert die Regierung deshalb mithilfe eines Vorstoss auf, zu prüfen, wie die Handlungsfähigkeit zu Krisenzeiten sichergestellt werden kann.
Die Luzerner Kantonsregierung hatte im Bericht keinen Handlungsbedarf beim politischen Prozess geortet. «Krisenrecht ist Exekutivrecht», hielt er fest. Das Parlament sei jederzeit beschlussfähig gewesen. Das Luzerner Kantonsparlament behandelt den Bericht voraussichtlich in der März-Session.
(sda)