Regierungsentscheid

Luzerner Regierung tritt auf AFR18-Beschwerde nicht ein

· Online seit 29.05.2020, 17:03 Uhr
Die Luzerner Regierung ist auf eine Stimmrechtsbeschwerde, die in Zusammenhang mit der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) eingereicht worden war, nicht eingetreten. Die Einsprache bezog sich auf die falschen Unterlagen.
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Die Einsprecher hatten moniert, dass die publizierten Daten zu den Auswirkungen der AFR18 keine freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten zulassen würden. Die Luzerner Regierung begründete sein Nichteintreten auf die Beschwerde in einer Mitteilung vom Freitag damit, dass sich diese nicht auf die in der Abstimmungsbotschaft verwendeten Daten beziehe.

Vielmehr hätten die Einsprecher sich auf die Unterlagen gestützt, die in der Vernehmlassung und für die Beratungen im Kantonsparlament zusammengestellt worden seien, teilte die Staatskanzlei mit. Gegen diese Unterlagen sei das Mittel der Einsprache jedoch nicht gegeben. Eine Einsprache sei nur zulässig, wenn sie sich auf Massnahmen der Regierung beziehe, die dieser vor einer Abstimmung anordne.

Zu früh Beschwerde eingereicht

Die Daten, die für die Vernehmlassungs- und Parlamentsunterlagen verwendet wurden, waren zudem älteren Datums. Wie die Informationen an die Stimmberechtigten aussehen würden, sei zum Zeitpunkt der Einsprache noch gar nicht bekannt gewesen, teilte die Staatskanzlei mit.

In seinem Nichteintretensentscheid hielt die Luzerner Regierung zudem fest, dass umfassende Informationen über die Grundlagen und Auswirkungen der AFR18 öffentlich breit zugänglich gewesen seien. Im Abstimmungsbüchlein seien auch die Argumente der Gegner berücksichtigt worden.

Mit einem weiteren Punkt der Abstimmungsbeschwerde hatte sich bereits das Bundesgericht befasst. Es stellte im März 2020 fest, dass in der Abstimmung die Einheit der Materie nicht verletzt worden sei. Den Kritikpunkt der Desinformation wies das Bundesgericht zur Beurteilung an den Regierungsrat zurück.

Weiter hängig ist vor Bundesgericht eine Erlassprüfungsbeschwerde zur AFR18. Die kantonalen Stimmberechtigten hatten das Reformwerk im Mai 2019 mit einem Ja-Stimmenanteil von 57 Prozent angenommen. Mit der Reform werden Aufgaben und deren Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden neu verteilt.

veröffentlicht: 29. Mai 2020 17:03
aktualisiert: 29. Mai 2020 17:03
Quelle: sda

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