Umwelt

Luzerner Regierung will Abgabe für Altlastensanierungen verlängern

· Online seit 24.08.2021, 06:30 Uhr
Luzerner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen weitere fünf Jahre eine Sonderabgabe entrichten, um künftige Sanierungen von Deponien im Kanton finanzieren zu können. Laut der Regierung reichen die Gelder nicht aus, um die geschätzten Kosten zu decken.
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Mindestens 40 Millionen Franken dürfte die öffentliche Hand in den kommenden 25 Jahren aufbringen müssen, um Abfalldeponien oder Schiessanlagen zu sanieren. Für diese Kosten hat der Kanton Luzern 2017 eine Sonderabgabe eingeführt.

Damals hatte er nämlich entschieden, dass die Gemeinden für diese Kosten zuständig seien. Um deren Budgets zu entlasten, wurde eine Abgabe von 12 Franken pro Bürger festgelegt, befristet auf fünf Jahre.

Diese Frist läuft Ende 2022 aus, wie der Regierungsrat in einem Antrag ans Parlament festhält. Die bisherigen Einnahmen würden jedoch wohl spätestens ab 2026 nicht mehr ausreichen, um die Kosten der Gemeinden für die Altlastensanierungen zu decken. Deshalb sei eine Verlängerung der Sonderabgabe nötig.

Luzern stark im Verzug

Bis Ende 2022 dürften rund 17,6 Millionen Franken zusammenkommen. In weiteren fünf Jahren sei mit zusätzlich rund 18,5 Millionen Franken zu rechnen, hält die Regierung fest.

Die Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten seien im Kanton Luzern stark im Verzug. Die befristete Verlängerung der Sonderabgabe schaffe planerische und finanzielle Sicherheit für die noch anstehenden, gesetzlich vorgegebenen Sanierungsaufgaben. Nach 2026 soll sie nicht mehr verlängert werden.

Kritik an Verlängerung

Zuvor hatte es von verschiedener Seite Kritik an der geplanten Verlängerung der Sonderabgabe gegeben. Weil der Kanton Luzern auf finanziell gesunden Beinen stehe, solle er die nötigen Altlastensanierungen selber finanzieren. Die Sonderabgabe pro Bürger liesse sich nicht mehr rechtfertigen.

Davon hält der Regierungsrat nichts, zumal dies den Kantonshaushalt belasten würde. Zudem führt er das erhebliche zusätzliche finanzielle Risiko ins Feld.

veröffentlicht: 24. August 2021 06:30
aktualisiert: 24. August 2021 06:30
Quelle: sda

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