Als Vermögen besteuern

Luzerner Regierung will an Autobesteuerung festhalten

· Online seit 07.06.2022, 08:09 Uhr
Wer im Kanton Luzern ein Auto besitzt, muss dieses als Vermögen versteuern. Bereits im Anschaffungsjahr liegt der Steuerwert 30 Prozent unter dem Kaufpreis. Diese «privilegierte Besteuerung» ist SP-Kantonsrat Hasan Candan ein Dorn im Auge, die Regierung will daran aber nicht rütteln.
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Candan will mit seinem Postulat erreichen, dass die Regierung die Besteuerung von Autos überprüft, da die heutige Praxis klima- oder umweltschädliches Verhalten indirekt subventioniere. Zur Berechnung der Steuer könnte laut Candan als Alternative etwa der Verkehrs- oder der Versicherungswert des Autos herangezogen werden.

Mit dem Anliegen stösst er bei der Regierung aber auf taube Ohren. Diese will die gängige Praxis «unbedingt beibehalten», wie sie in seiner Antwort auf das Postulat schreibt, die sie am Montag veröffentlichte. Die Regierung lehne den Vorstoss ab.

Im Kanton Luzern entspricht der Vermögenssteuerwert von Privatautos im ersten Jahr des Kaufs 70 Prozent des Anschaffungswertes. Für jedes weitere Jahr beträgt der Abschreibungssatz 30 Prozent pro Jahr, wobei die Abschreibung auf den jeweiligen Restwert erfolgt.

Schwyz oder Wallis als Vorbilder

Das sei eine privilegierte Besteuerung von Privatautos, hält Candan fest. Die von ihnen verursachten Kosten für Klima und Umwelt müssten von der Allgemeinheit getragen werden. Die Regierung solle daher Steuermodelle wie im Kanton Schwyz oder Wallis prüfen, wo der Verkehrs- respektive der Versicherungswert als Grundlage gilt.

Weder die Schwyzer noch die Walliser Lösung vermögen die Regierung aber zu überzeugen. Der Versicherungswert könne durch die Wahl der Versicherung beeinflusst werden, der Verkehrswert müsse anhand verschiedener Kriterien umständlich errechnet werden.

Die Lösung des Kantons Luzern sei bedeutend einfacher, praxistauglicher und ausgewogen. Die Regierung lässt es sich nicht nehmen, in ihrer Antwort auch auf die Praxis in Basel-Stadt zu verweisen, wo Privatfahrzeuge als persönliche Gebrauchsgegenstände steuerfreies Vermögen seien. Dies, hält sie fest, «dürfte der Intention des Postulats hingegen wohl noch weniger entsprechen».

veröffentlicht: 7. Juni 2022 08:09
aktualisiert: 7. Juni 2022 08:09
Quelle: sda

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