Luzerner Regierung will Schuldenbremse flexibilisieren
Wie die Regierung am Montag mitteilte, soll die Schuldenbremse nicht generell gelockert werden. Vielmehr werde Spielraum für den Fall geschaffen, dass die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einbrechen. Der Kanton erhalte eine längere Reaktionszeit und müsse nicht bereits im folgenden Voranschlag den Ausfall kompensieren.
«Lex-SNB»
Die Regierung bezeichnete ihren Revisionsvorschlag deswegen als «Lex-SNB». Die neue Regelung fördere den «verantwortungsvollen Umgang mit dem Schwankungsrisiko der SNB-Ausschüttung».
Die flexiblere Schuldenbremse soll bereits beim Budget 2024 zur Anwendung kommen. Die Regierung will sie deswegen auf den 1. September 2023 in Kraft setzen. Die Gesetzesanpassung war vom Kantonsparlament mit der Überweisung eines Vorstosses von Armin Hartmann (SVP) verlangt worden.
Abhängigkeit soll reduziert werden
Die Ausschüttungen der SNB sind für die Kantone wichtige Einnahmequellen. 2022 flossen so 192 Millionen Franken in die Kasse des Kantons Luzern. 2023 wird es aber eine Nullrunde geben.
Die Regierung betonte in ihrer Mitteilung, dass Luzern seine Abhängigkeit von der SNB-Ausschüttung reduzieren müsse. Mit den SNB-Geldern dürften nicht konstante Ausgaben finanziert werden. Der Kanton müsse deswegen seine Vorhaben priorisieren.