Kundgebungen

Luzerner Regierungsrat verteidigt Umgang mit Corona-Kundgebungen

· Online seit 22.02.2022, 07:27 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat sieht keinen Grund, wegen vermehrt tolerierten unbewilligten Demonstrationen bei den Gemeinden zu intervenieren. Diese würden korrekt vorgehen und nicht mit verschiedenen Ellen messen.
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Die Kantonsregierung lehnt deswegen ein Postulat von Melanie Setz-Isenegger (SP) ab. Diese wollte den Regierungsrat beauftragen, mit den Gemeinden zu eruieren, wie eine Gleichbehandlung aller Gruppierungen bei nicht bewilligten Demonstrationen sichergestellt werden könne.

Anlass des Postulats sind die Kundgebungen von Kritikerinnen und Kritikern der Coronapolitik. Immer öfters würden Märsche über stark frequentierte Strassen stattfinden. Die meisten seien nicht bewilligt und würden nicht behelligt, erklärte Setz.

Die Postulantin ist offenbar der Ansicht, dass sich die Behörden gegenüber diesen Demonstrantinnen und Demonstranten zurückhaltender verhalten als gegenüber anderen Gruppierungen. Wenn Verkehrs- und Anstandsregeln nicht mehr eingehalten würden, Menschen bedroht und mit Flaschen geworden würden und die Polizei nur eingreife, wenn sich eine Gegendemonstration formiere, mache diese den Anschein, dass mit verschiedenen Ellen gemessen werde, schreibt sie.

«Montagsspaziergänge» geahndet

Diese Auffassung teilt der Regierungsrat aber nicht, wie er in seiner am Montag veröffentlichten Antwort schreibt. In der Stadt Luzern werde der jeweilige Einzelfall «ungeachtet der politischen Couleur» geprüft.

Zu den «Montagsspaziergängen», die vor einem Jahr im Zuge der Coronapandemie aufgekommen waren, schreibt der Regierungsrat, dass über längere Zeit kein Kundgebungsgesuch eingereicht worden sei. Von Einzelfällen abgesehen, seien diese Anlässe aber friedlich und ohne grössere Zwischenfälle verlaufen.

In der Darstellung des Regierungsrats war es zunächst schwierig, die jeweils für die Durchführung der «Montagsspaziergänge» verantwortliche Person zu eruieren. Sei es möglich gewesen, seien Verstösse angezeigt worden, erklärte die Exekutive. Bislang seien 16 der «Montagsspaziergänge» entsprechend geahndet worden.

Ein zwangsweises Auflösen einer Kundgebung nur wegen einer fehlenden Bewilligung sei aber nicht verhältnismässig, hält der Regierungsrat fest. Dies entspreche der bisherigen Praxis bei anderen Kundgebungen.

Für den Regierungsrat besteht folglich für die vom Postulat geforderte Koordination der kommunalen Bewilligungspraxis kein Anlass. Zudem fehle dazu auch eine gesetzliche Grundlage.

veröffentlicht: 22. Februar 2022 07:27
aktualisiert: 22. Februar 2022 07:27
Quelle: sda

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