Luzerner Regierungsrat will Blitzer wöchentlich publizieren
Daniel Keller (SVP) hatte in einem Vorstoss verlangt, die Luzerner Polizei solle einmal pro Woche die Standorte von stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen publizieren. Das erhöhe die Verkehrssicherheit, argumentierte er und stützte sich auf Erfahrungen des Kantons St. Gallen mit der Praxis.
Keine Gesetzesänderung
Die Kantonsregierung ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, wie er in einer Antwort auf den Vorstoss schreibt, die er am Dienstag veröffentlichte. Eine Gesetzesänderung, wie sie mit der Motion gefordert wurde, sei nicht nötig. Die Behörden seien im Gegensatz zu Privaten bereits heute befugt, zur Prävention öffentlich auf Messungen mit semistationären Anlagen hinzuweisen.
Die Regierung bezweifelt allerdings die positive Auswirkung der Massnahme auf die Verkehrssicherheit. Dass die Publikationen der semistationären Messstationen im Kanton St. Gallen ursächlich für einen Rückgang der Unfälle gewesen sein soll, lasse sich nämlich nicht verifizieren. Trotzdem sei man offen für eine wöchentliche Publikation der Kontrollen.
Jederzeit mit Kontrolle rechnen
Wesentlicher sei aber, dass die Luzerner Polizei jederzeit Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Geräten oder per Nachfahrmessung vornehmen könne. Autofahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, müssten jederzeit und überall mit polizeilichen Kontrollen rechnen.
Die Luzerner Polizei betreibt auf den Autobahnen A2 und A14 sieben Radar-Messanlagen. Im Bereich der Stadt Luzern sind mindestens sechs Anlage von total 22 solcher Anlagen permanent in Betrieb. Weiter stehen drei semistationäre Messstationen im Einsatz.