Steuerbelastung

Luzerner Regierungsrat will Steuertarif nicht antasten

· Online seit 12.10.2021, 08:03 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat will flexibel auf Änderungen im finanziellen Umfeld reagieren können und setzt deswegen auf Steuerfussanpassungen. Eine Forderung von SP-Kantonsrat David Roth, den Steuertarif zu ändern, lehnt er ab, wie er am Montag mitteilte.
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Der Luzerner SP-Präsident will mit einer Steuergesetzrevision eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreichen, wie er in seiner Motion schreibt. Die Entlastung des Mittelstandes soll bei der Neugestaltung der Progression Priorität haben.

In Roths Darstellung ist die steuerliche Belastung des Mittelstands im Kanton Luzern im Vergleich mit der in anderen Kantonen hoch. Nur bei den hohen Einkommen finde er Anschluss zu den «Steuerparadiesen der Kleinkantone».

Parlamentskommission will mehr

Hintergrund der Forderung Roths nach einer Steuergesetzrevision ist das Ansinnen des Regierungsrats, den Steuerfuss per 2022 um 0,05 Einheiten von 1,7 auf 1,65 Einheiten zu senken. Bei den bürgerlichen Fraktionen rennt die Regierung damit offene Türen ein: Die parlamentarische Finanzkommission spricht sich gar für eine Senkung von 0,1 Einheiten aus. Begründet werden die Steuerfusssenkungen mit dem vielen Geld, das die Nationalbank an die Kantone ausschüttet.

Eine Steuerfusssenkung ändere nichts an den Ungerechtigkeiten, welche die Progression im Kanton Luzern schaffe, erklärte dagegen Roth. Wenn es Spielraum für eine steuerliche Entlastung gebe, solle diese zuerst dem Mittelstand zugute kommen. Von Steuerfusssenkungen profitierten die ohnehin schon steuerlich besser gestellten höchsten Einkommen.

Mit seiner Forderung macht es sich Roth in der Darstellung der Kantonsregierung aber zu einfach. Beim Tarif müsse etwa auch mitberücksichtigt werden, wie die Einkommenskategorien verteilt seien und wie sich die Steuerbelastung in den Nachbarkantonen präsentiere.

Zahlreiche Ungewissheiten

Weiter weist der Regierungsrat auf verschiedene finanzielle Unsicherheiten hin. Die Höhe der Ausschüttungen der Nationalbank sei nicht garantiert, die Kosten für die Coronapandemie seien noch nicht abschliessend bekannt, und es stünden wegen des Klimaschutzes und der Digitalisierung Investitionen an.

Mit einer Steuerfusssenkung könne der Kanton flexibel auf die Einkommens- und Ausgabesituation reagieren, erklärte der Regierungsrat. Würden Nationalbankgelder wegfallen, könne der Steuerfuss wieder angepasst werden.

Eine Änderung des Tarifs benötige dagegen ein länger dauerndes Gesetzgebungsverfahren, erklärte der Regierungsrat. Zudem wären von dieser auch die Gemeinden betroffen, die nicht von den Nationalbankgeldern profitierten.

veröffentlicht: 12. Oktober 2021 08:03
aktualisiert: 12. Oktober 2021 08:03
Quelle: sda

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