Spitalpersonal

Luzerner Spitalpersonal: Gesamtarbeitsvertrag unter Dach und Fach

· Online seit 28.03.2022, 11:56 Uhr
Die Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen dem Personal und dem Luzerner Kantonsspital (Luks) sowie der Luzerner Psychiatrie (Lups) sind abgeschlossen, der Vertrag ist unterzeichnet. In Kraft tritt er ab dem 1. Juli.
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Die Vertragsparteien zeigten sich laut einer Medienmitteilung vom Montag zuversichtlich, innerhalb der Vorgaben eines Gesamtarbeitsvertrags weiterhin effiziente und massgeschneiderte Lösungen zu finden - einerseits im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, andererseits aber auch der Unternehmen.

Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien. Inhaltlich bleiben die arbeitsvertraglichen Bestimmungen gleich wie unter dem aktuell bestehenden Personalrecht.

Mit dem GAV vertreten die Personalverbände und Gewerkschaften im Bereich der darin geregelten Anstellungsbedingungen die Interessen der Mitarbeitenden im Austausch mit den Arbeitgebern. Dazu gehört, dass die Vertragsparteien künftig jährliche Lohnverhandlungen führen. Der abschliessende Entscheid über die definitive Festsetzung der Lohnmassnahmen liege aber weiterhin beim Verwaltungsrat der jeweiligen Unternehmung, heisst es.

Bei der Abstimmung zum GAV im vergangenen Oktober sprachen sich fast 90 Prozent des Luks und fast 80 Prozent der Lups für die Einführung eines GAV aus. Die Abstimmung stand im Zusammenhang mit der Umwandlung des Luks und der Lups in gemeinnützige Aktiengesellschaften. Der Luzerner Kantonsrat hatte im neuen Spitalgesetz festgehalten, dass die Sozialpartner den Mitarbeitenden einen Entwurf eines GAV zur Abstimmung unterbreiten.

veröffentlicht: 28. März 2022 11:56
aktualisiert: 28. März 2022 11:56
Quelle: sda

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