Luzerner Stadtrat: Mietzinserlass nicht mehr nötig
Der Grosse Stadtrat erklärte im Februar 2021 ein Postulat von CVP, GLP, FDP, SP und SVP für erheblich, das zur Unterstützung des lokalen Gewerbes in der Coronakrise städtische Beiträge an Mietzinserlasse forderte. Analog zum Basler Modell sollen Stadt, Vermieter und Mieter für je einen Drittel des Mietzinses aufkommen.
Der Stadtrat arbeitete ein entsprechendes Reglement aus. Zur Finanzierung sah er einen Sonderkredit von 3,9 Millionen Franken vor. Wie er am Montag mitteilte, beantragt er aber dem Grossen Stadtrat, Reglement und Sonderkredit abzulehnen.
Ausgangslage hat sich verändert
Von der geplanten Mietzinshilfe hätten nur Betriebe profitieren sollen, die nicht behördlich geschlossen wurden, weil sie bislang in der Krise weniger unterstützt wurden. Der Kanton Luzern dehnte am 21. April aber seine Härtefallhilfe aus und stellte die behördlich nicht geschlossenen Betriebe den geschlossenen weitgehend gleich.
Damit hätten auch die Betriebe, welche nicht auf Grund der Pandemie geschlossen wurden, gute Aussichten, ihre ungedeckten Fixkosten ersetzt zu bekommen, erklärte der Stadtrat in seinem Bericht an das Parlament. Nun würden nämlich auch die Mietzinskosten von den Härtefallmassnahmen erfasst.
Die Ausgangslage hat sich nach Ansicht des Stadtrats demnach seit der Überweisung des Postulats massgeblich verändert. Obwohl er grosse Sympathien für das Anliegen des Grossen Stadtrats habe, beantrage er deswegen, auf die Mietzinshilfe zu verzichten.