Luzerner Stadtrat will weiterhin 5G-Antennen erlauben
Er sei der Ansicht, dass mit den aktuell geltenden Bestimmungen die im europaweiten Vergleich sehr strengen Schweizer Grenzwerte bei der 5G-Strahlung eingehalten werden könnten, teilte der Stadtrat am Donnerstag mit. Baugesuche für adaptive Antennen würden zurzeit ohne Ausnahme im ordentlichen Verfahren durchgeführt.
Andere Luzerner Gemeinden wie Kriens, Meggen oder Emmen sowie die Kantone Genf, Waadt und Jura kennen ein Moratorium für 5G-Antennen. Aus Sicht der Luzerner Stadtregierung ist das rechtlich allerdings nicht haltbar.
In der Stadt Luzern forderten zwei Petitionen vom März 2020, keine weiteren Bewilligungen für Antennenanlagen mit adaptiven 5G-Antennen auszustellen. Eine weitere Petition vom Juli 2020 verlangt die Sistierung aller Baubewilligungsverfahren von 5G-Antennen, bis die Vollzugsempfehlung des Bundes vorliegt.
Der Stadtrat entgegnet, auch ohne diese Vollzugsempfehlungen können adaptive Antennen beurteilt und gemessen werden. Diese Beurteilung erfolgt wie bei konventionellen Antennen nach der maximal möglichen Leistung. Die tatsächliche Belastung werde somit überschätzt.