Bettelverbot

Luzerner Stadtregierung lehnt Bewilligungspflicht fürs Betteln ab

· Online seit 22.09.2022, 09:22 Uhr
Wer im Kanton Luzern bettelt, soll künftig bei den Gemeinden eine Bewilligung beantragen müssen. So lautet der Vorschlag des Luzerner Regierungsrats. Damit ist die Luzerner Stadtregierung aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden.
Anzeige

Der Stadtrat findet die Einführung einer Bewilligungspflicht fürs Betteln nicht zielführend, wie er am Donnerstag im Rahmen der Vernehmlassung mitteilte. Denn jede Gemeinde müsste einen eigenen Bewilligungsprozess erarbeiten. Er wünsche sich eine kantonale Regelung wie beispielsweise in Basel-Stadt.

Zudem müssten die Gemeinden selber sicherstellen, dass Verstösse gegen die Bettelbewilligung richtig geahndet würden. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass dieser Aufwand «unverhältnismässig» und der Prozess kompliziert wäre.

In der Schweiz bestimmen die Kantone die Voraussetzungen fürs Betteln. Im Kanton Luzern galt bisher ein faktisches Bettelverbot. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der entschied, dass ein vollständiges Bettelverbot gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstosse, prüft nun die Luzerner Regierung Anpassungen.

Die Stadtregierung aber ist der Ansicht, dass die vorliegende Lösung die Menschenrechte ebenfalls verletzten könnte. Viele bettelnde Personen lebten am Rand der Gesellschaft und seinen teilweise Suchtbetroffene. Für sie wäre es eine grosse Hürde, eine Bettelbewilligung zu beantragen.

veröffentlicht: 22. September 2022 09:22
aktualisiert: 22. September 2022 09:22
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch