Luzerner Stadtregierung winkt bei durchgehendem Seeuferzugang ab
Der Vorstoss aus den Reihen der Linken regte gestützt auf das Raumplanungsgesetz an, das Seeufer in der gesamten Stadt Luzern für die Bevölkerung zugänglich zu machen und attraktive Wegverbindungen sicherzustellen. Diese Forderung könne er nicht entgegennehmen, schreibt die Stadtregierung in seiner Antwort, die er am Dienstag veröffentlichte.
Kein Mangel, sondern eine Bereicherung
Auf Stadtgebiet seien lediglich die privaten Uferbereiche Matthofstrand und Hermitage vom Zugang ausgenommen. Dazu kämen Abschnitte, die wegen der Topografie oder dem Naturschutz nicht direkt am Ufer entlang verlaufen, was aber aus Sicht des Stadtrates kein Mangel, sondern eine Bereicherung sei.
Aufschüttungen vor privaten Grundstücken, um dort einen Uferweg anzulegen, wie es vor rund 40 Jahren beim Carl-Spitteler-Quai gemacht wurde, seien nicht verhältnismässig. Im Bereich der Hotelanlagen Hermitage und Seeburg, die während der Sommermonate bereits heute öffentlich zugänglich seien, prüfe man aber das Potenzial für öffentliche Wege.