Betrug

Luzerner Treuhänder muss ins Gefängnis und verliert 700 Flaschen Wein

· Online seit 09.03.2022, 07:08 Uhr
Ein 68-jähriger Luzerner Treuhänder hat gewerbsmässig betrogen: Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kriminalgericht, das den Mann für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis schickt. 700 Flaschen Wein, Briefmarken sowie seine Liegenschaft sollen nun verwertet werden.
Anzeige

Das Gericht verhängte für den Mann zudem ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot im Vermögensbereich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert. Der Verteidiger des Beschuldigten hingegen verlangte einen Freispruch, da die Anklage auf unbewiesenen Behauptungen aufbaue. Der Mann habe keine bösen Absichten gehegt.

Beim Prozess ging es in erster Linie um Stiftungsgelder, die der Beschuldigte gemäss Anklage nicht wie vereinbart eingesetzt hatte. Statt diese für Entwicklungsprojekte zu verwenden, habe er Wein und Briefmarken gekauft sowie eigene Rechnungen damit bezahlt. Der Staatsanwalt verlangte Ersatzzahlungen von 4,5 Millionen Franken.

Kein Durchblick

Den Treuhänder, der bereits in den 1990er Jahren wegen Betrugsvorwürfen in den Schlagzeilen war, nannte er einen «notorischen Lügner», der arglistig getäuscht habe. Demnach schlug er der Stiftung eines wohlhabenden Bekannten, die zum Steuernsparen gegründet wurde, von 2010 bis 2014 Projekte vor und liess das Geld dafür auf Konten seiner eigenen Gesellschaften fliessen.

Vor Gericht verteidigte sich der Beschuldigte. Der Stifter habe sich nicht interessiert, was mit dem Geld passiere. «Wir waren nicht verpflichtet, irgendeinen Erfolg vorzuweisen.» Das Geld sei teilweise noch in Form von Rückstellungen vorhanden. Der Beschuldigte zweifelt allgemein daran, dass die Staatsanwaltschaft den Durchblick hat. Das Gericht verurteilte den Treuhänder aber unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung.

Wein und Briefmarken 

43'000 Franken, die aus dem Verkauf von beschlagnahmtem Wein des Beschuldigten stammen, werden eingezogen. Weitere 735 Flaschen Wein, die noch im Keller des Mannes lagern, werden verwertet. Seine Ehefrau erhält 73 Flaschen, auf die sie Anspruch erhob, obwohl der Staatsanwalt sagte, sie verstehe wenig bis gar nichts von Wein.

Verwertet werden ferner die beschlagnahmte Briefmarken-Sammlung des Mannes, eine Pistole sowie eine Liegenschaft in der Stadt Luzern. Die Ersatzforderung des Staates beträgt 2 Millionen Franken. Der Beschuldigte muss ausserdem die Verfahrenskosten von 80'000 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 9. März 2022 07:08
aktualisiert: 9. März 2022 07:08
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch