Versuchte Tötung

Messerangriff auf Spielplatz in Hochdorf

· Online seit 03.03.2021, 05:31 Uhr
Auf einem Spielplatz in Hochdorf sticht ein Mann mehrmals mit einem Messer auf seinen Schwiegervater ein. Dieser überlebt den Angriff nur dank Zufall. Das Luzerner Kriminalgericht will den Täter nun für Jahre ins Gefängnis schicken.
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Bereits kurz nach der Hochzeit streitet sich das Ehepaar T. und S. regelmässig. T., den die Luzerner Staatsanwaltschaft für Jahre hinter Gittern sehen will, beginnt schon früh mit expliziten Drohungen. Er werde ihren Vater und ihren Bruder umbringen, um ihr Leben zu zerstören, sagt er seiner Frau. Anfang 2018 trennt sich S. von ihrem Mann. Zusammen mit ihrer eineinhalb Jahre alten Tochter zieht sie nach Hochdorf zu ihren Eltern. Keine zwei Monate später kommt es zum folgenschweren Besuch ihres Noch-Ehemannes.

Messerstiche auf dem Spielplatz

T. will seine kleine Tochter sehen. Am 12. April 2018 ruft er S. an. Er sagt ihr, dass er vorbeikommen wollte. Sie will ihn nicht sehen, das Kind sei krank. T. antwortet, dass er bereits unterwegs und in der Nähe sei. Um 17:30 Uhr trifft er schliesslich am Wohnort seiner Schwiegereltern ein.

Auf dem Spielplatz vor dem Haus trifft er auf seinen Schwiegervater. Dieser will ihn nicht zur Tochter lassen. Der Streit der beiden wird heftiger. Die Luzerner Staatsanwaltschaft beschreibt den weiteren Vorgang wie folgt: T. zückt ein Springmesser aus seiner Jacken- oder Hosentasche. Mit erhobenem Arm geht er auf seinen Schwiegervater zu, versetzt ihm mehrere Messerstiche. Dieser versucht, die Angriffe so gut es geht abzuwehren, wird dabei aber immer wieder verletzt.

Erst mit Hilfe von S. gelingt es dem Schwiegervater schliesslich doch noch, T. in den Schwitzkasten zu nehmen. Noch immer versucht T. seinem Schwiegervater mit der 9. cm langen Klinge seines Messers zu erwischen - was ihm aber nicht gelingt. Nach einigem hin- und her verlässt T. den Spielplatz und stellt sich wenig später der Polizei. Er gibt zu, für die Verletzungen seines Schwiegervaters verantwortlich zu sein. Bestreitet jedoch, dass er ihn töten wollte. Er habe die schlicht die Kontrolle verloren.

Nur mit Glück überlebt

Die Spuren des Kampfes sind nicht zu übersehen. Bis zu 5 cm. tiefe Stich und Schnittwunden stellt das Luzerner Kantonsspital LUKS später fest. Eine Wunde auf der Brust und eine auf dem Rücken verpassen lebenswichtige Organe, wie die Lunge und das Rückenmark, nur knapp. Noch für Monate plagen das Opfer Schmerzen, nicht zuletzt wegen Wundinfektionen verzögert sich der Heilungsprozess.

5 Jahre und 7 Monate

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt T. wegen der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung. Es spricht eine Haftstrafe von 5 Jahren und 7 Monaten aus. Dies unter Anrechnung der 533 Tage, welche T. bereits in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft verbüsste. Zudem wird der Beschuldigte für eine Dauer von 12 Jahren des Landes verwiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde bereits Berufung eingelegt.

veröffentlicht: 3. März 2021 05:31
aktualisiert: 3. März 2021 05:31
Quelle: PilatusToday

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