Mit Familie auf Rücksitz mit 210 km/h unterwegs – zu 22 Monaten verurteilt
Der heute 33 Jahre alte Lenker war im April 2018 zusammen mit seiner Familie von Luzern Richtung Zug unterwegs. Die damals fünf resp. sechs Jahre alten Kinder sassen auf dem Rücksitz, die Frau auf dem Beifahrersitz, als der Mann sein Auto auf über 200 km/h beschleunigte. Er fuhr auf knapp 24 Meter zu dem vor ihm fahrenden Auto auf. Dies entspricht einem zeitlichen Abstand von 0,375 Sekunden. Darauf drückte der Lenker das Pedal noch weiter durch und wurde bei einem Videogerät mit 210 km/h gemessen.
Mit getuntem und nicht betriebssicherem Fahrzeug unterwegs
Das Gericht beurteilte die Tatsachen, dass der Lenker über eine längere Zeit zu schnell fuhr, zum vorausfahrenden Auto nicht genügend Abstand hielt und andere Fahrzeuge überholte als straferhöhend. Auch dass die Familie während seiner Raserfahrt mit im Auto sass, wirkte sich auf das Strafmass aus. Zudem war das Auto getunt und nicht betriebssicher.
Trotz diesen schweren Vergehen kam der Beschuldigte mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung davon. Die Probezeit wurde auf drei Jahre angesetzt. Jedoch muss der Raser eine Busse von 2'650 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 17'000 Franken übernehmen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Es kam im abgekürzten Verfahren zu Stande.