Luzerner Kriminalgericht

Mit viel «Wohlwollen»: Raser entkommt Gefängnisstrafe

28.07.2020, 11:53 Uhr
· Online seit 28.07.2020, 11:44 Uhr
Rasen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein: Ein 39-jähriger Mann hat in kürzester Zeit gleich mehrfach gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen. Nun hat ihn das Luzerner Kriminalgericht verurteilt.
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Mit viel «Wohlwollen» hat das Luzerner Kriminalgericht den Raser im abgekürzten Verfahren zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zu einer Freiheitsstrafe wurde der Beschuldigte noch nie verurteilt. Wie aus dem Urteil hervorgeht, wurde die Probezeit auf fünf Jahre angesetzt, das gesetzliche Maximum.

Von bisherigen Geldstrafen habe sich der mittlerweile Verurteilte nämlich nicht abschrecken lassen. Trotzdem kommt er um eine Strafe von rund 21'000 Franken, Verfahrenskosten von knapp 5'000 Franken und einer Busse von 800 Franken nicht herum. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verfolgungsjagd im Buchrain-Tunnel

Gut ein Jahr ist es her, seit der 39-Jährige Bier und Gin getrunken und sich danach stark alkoholisiert ins Auto gesetzt hatte. In der darauffolgenden halben Stunde brach er das Gesetz gleich mehrfach: Zunächst fuhr er zu schnell durch Ebikon. Der Aufforderung der Polizei, anzuhalten, folgte er nicht.

Er flüchtete Richtung Buchrain. Dabei überholte er ein Auto, obwohl ihm ein Bus der Verkehrsbetriebe Luzern entgegenkam. Später verlor er die Kontrolle über sein Auto und fuhr in einem Kreisel nur noch auf zwei Rädern.

Doch auch das schien den Mann nicht abzuschrecken. Er raste weiter Richtung Dierikon und überholte mehrfach, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Vor dem Buchrain-Tunnel hängte der Mann die Polizei schliesslich ab. Ausserorts war er dabei bis zu 71 Stundenkilometer zu schnell unterwegs.

Egoistisch und rücksichtslos

Zwei Tage später wurde der Raser verhaftet und kam einen Tag in Untersuchungshaft. Er ist geständig und reuig. Er sei sich bewusst gewesen, dass er getrunken hatte und ihm sein Führerausweis bereits entzogen worden war. Deshalb habe er versucht, der Polizeikontrolle zu entfliehen.

Aber dem nicht genug: Der Mann gibt auch zu, mehrfach unbefugt Betäubungsmittel wie Marihuana oder Kokain konsumiert zu haben. Das Kriminalgericht stuft sein Handeln als egoistisch ein. Zudem gefährde er mit seinem Fahrverhalten die anderen Verkehrsteilnehmer.

veröffentlicht: 28. Juli 2020 11:44
aktualisiert: 28. Juli 2020 11:53
Quelle: PilatusToday

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