Kriminalität

Mutmassliche Betrügerin beteuert neuen Lebenswandel

11.01.2021, 13:27 Uhr
· Online seit 11.01.2021, 13:24 Uhr
Eine 34-Jährige, die mit Lügengeschichten Bekannten über 100'000 Franken abgenommen hatte, hat vor dem Luzerner Kriminalgericht ihre Fehler eingestanden und beteuert, ihr Leben jetzt im Griff zu haben. Der Staatsanwalt will sie trotz dieses Wandels ins Gefängnis schicken, der Verteidiger schob einen guten Teil der Verantwortung auf die Opfer ab und forderte Freisprüche von den Betrugsvorwürfen.
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Die Beschuldigte steckte 2014 nach eigenen Angaben in Geldnot und hatte Existenzangst. Der Staatsanwalt erklärte am Montag vor dem Gericht, die Frau habe jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt. So habe sie mehrere Pferde und weitere Tiere gehalten.

Die Frau schaltete darauf in einem Luzerner Gratisanzeiger ein Inserat, was, wie sie vor Gericht sagte, ein «Risenfehler» gewesen sei. Sie gab sich wahrheitswidrig als alleinerziehende Mutter aus, die Geld brauche. Ein 74-Jähriger kontaktierte sie. Diesem sagte sie, ihr Mann habe sie verlassen, eines ihrer zwei kleinen Kinder sei krank, vor wenigen Monaten habe sie Zwillinge tot geboren.

Der Mann gab ihr 5'000 Franken. Die Beschuldigte unterzeichnete eine Quittung mit einem falschem Namen. Sie ging den Mann weitere Male um Geld an, angeblich für den Zahnarzt, eine Operation oder ein Auto, insgesamt 55'000 Franken. Der Mann erwartete von der Frau auch Sex, zu sexuellen Handlungen kam es aber nur einmal.

Kein krankes Kind

In Wirklichkeit war die Frau weder alleinerziehende Mutter von zwei Kindern noch war ihr Kind krank. Sie lebte mit ihrem Ehemann zusammen und ihr einziges, gesundes Kind wohnte bei dessen Vater. Unterhaltszahlungen für ihre Tochter leiste die Frau, die nicht arbeitete, keine.

Damit habe sich die Beschuldigte des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht, erklärte der Staatsanwalt. Sie habe die Klaviatur des Mitleidheischens beherrscht und das Opfer - ein «verschupftes Manndli», bei dem ein Handschlag noch was gelte - arglistig getäuscht.

Der Verteidiger kehrte den Spiess aber um. Das Opfer habe die Notlage seiner Mandantin ausgenutzt, um zu Sex zu kommen, sagte er. Wer zudem einer fremden Person so viel Geld gebe, müsse auch Abklärungen vornehmen. Der Mann habe wegen seines sexuellen Verlangens der Frau blind Geld ausbezahlt und die Alarmglocken nicht hören wollen.

«Einfache Lügen»

Der Verteidiger erklärte, seine Mandantin sei mit «einfachen Lügen», die leicht zu überprüfen gewesen seien, zu dem Geld gekommen. Arglist sei nicht im Spiel gewesen.

Der Mann erstattete 2016 Anzeige. Die Beschuldigte machte aber trotz des Verfahrens weiter und erhielt von Bekannten, die sie aus dem Reitstall kannte, 63'000 Franken, dies wiederum mit Lügengeschichten.

Auch hier nahm der Verteidiger die Opfer in die Pflicht. Diese Bekannten hätten arglos und leichtsinnig gehandelt, erklärte er. Auch sei kein Schaden entstanden, weil ja gar keine Rückzahlung vereinbart worden sei.

Ausbildung abgeschlossen

Die Beschuldigte zeigte sich vor dem Kriminalgericht geständig, machte aber zu den Vorfällen nur wenige konkrete Angaben. Vielmehr betonte sie, dass sie nicht mehr dieselbe sei wie vor ein paar Jahren. Sie habe eine Ausbildung gemacht und die Aussicht auf eine Festanstellung. Auch wohne ihre Tochter wieder bei ihr. Sie versprach, das Geld zurückzuzahlen.

Der Staatsanwalt anerkannte diese Veränderungen zum Guten. Trotzdem habe die Beschuldigte egoistisch und rücksichtslos gehandelt, erklärte er. Deswegen und weil sie einschlägig vorbestraft sei, sei ein Teil der Strafe unbedingt auszusprechen.

Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon solle die Frau sechs Monate absitzen. Die Verteidigung forderte dagegen, bis auf ein ebenfalls eingeklagtes Verkehrsdelikt, Freisprüche und dafür eine bedingte Strafte von einem Monat. Das Gericht wird das Urteil in den kommenden Tagen schriftlich bekannt geben.

veröffentlicht: 11. Januar 2021 13:24
aktualisiert: 11. Januar 2021 13:27
Quelle: sda

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