Luzerner Kriminalgericht

Mutter mit 48 Stichen getötet: Täter ist schuldunfähig

23.08.2021, 09:11 Uhr
· Online seit 23.08.2021, 05:31 Uhr
Das Kriminalgericht Luzern hat, wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragt, einen 21-jährigen Mann, der seine Mutter erstochen hat, für schuldunfähig erklärt. Es verzichtete deswegen auf eine Strafe. Der psychisch kranke Mann wird in einer Klinik untergebracht.
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Der Täter hatte im April 2020 in der Wohnung, in der er in Emmenbrücke mit seiner Mutter wohnte, nach einem Messer gegriffen und dann 48 Mal auf die Frau eingestochen (PilatusToday berichtete). Die Mutter verblutete, der Sohn rief die Polizei. Er begründete die Tat mit einem «Auftrag».

Staatsanwalt und Verteidigung waren sich am Prozess vom 8. Juni einig, dass es sich bei dieser Tat um eine vorsätzliche Tötung handelte. Weil der Täter schuldunfähig sei, könne er dafür aber nicht bestraft werden.

Bewusst und gewollt getötet

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Der Täter habe bewusst und gewollt getötet, heisst es in dem am Sonntag veröffentlichten Urteil. Offenkundig bestehe kein normalpsychologisch nachvollziehbares Motiv für die Gewalttat. Der Mann sei somit nicht schuldfähig.

Das Gericht stützte sich auf ein Gutachten, das dem Täter eine schizophrene Psychose diagnostizierte. Die Idee, die Mutter zu töten, sei aus einer krankhaften Verfassung resultiert.

Cannabiskonsum

Zur psychotischen Störung kam in den zwei Jahren vor der Tat der Konsum von Cannabis hinzu. Es habe, so das Gericht, bereits vor dem Tötungsdelikt Vorfälle gegeben. So sei der Beschuldigte nackt auf der Strasse herumgelaufen oder von einem Dach gesprungen.

Einig waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auch, dass der Täter in einer Klinik untergebracht werden solle. Ein Gutachten hatte eine langfristige stationäre Behandlung empfohlen, weil der Mann wieder ein Gewaltdelikt verüben könnte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

veröffentlicht: 23. August 2021 05:31
aktualisiert: 23. August 2021 09:11
Quelle: sda

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