Wahlen

Nach dem Bund verschiebt auch der Kanton Luzern seine Abstimmungen

· Online seit 19.03.2020, 17:18 Uhr
Wie die Staatskanzlei mitteilt, wird die Abstimmung zur Mieter-Initiative auf ungewisse Zeit verschoben. Die Kommunalwahlen vom 29. März sollen hingegen stattfinden.
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Die Abstimmung über die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» kommt vorläufig nicht vors Volk. Die Abstimmung vom 17. Mai wird verschoben, wie die Staatskanzlei Luzern in einer Mitteilung schreibt. Grund dafür ist etwa die Massnahme des Bundes, nationale Vorlagen vom 17. Mai zu verschieben, da die Meinungsbildung unter den gegebenen Umständen nicht oder nicht ausreichend gewährleistet werden könne. Der neue Zeitpunkt der Abstimmung ist noch festzulegen. In den nächsten Tagen werde eine Notverordnung zur Regelung der politischen Rechte während der COVID-19-Situation auf Stufe Gemeinden verabschiedet, schreibt die Staatskanzlei weiter.

Regierung: Wählt rasch!

Anders verhält es sich mit den Kommunalwahlen vom 29. März. Stand jetzt halte man an diesem Datum fest. Da die Medien ausführlich über den Wahlkampf berichtet hätten, sei die Meinungsbildung der Bürger möglich gewesen. Ausserdem sei die Stimmabgabe bereits seit mehreren Wochen möglich.

«Würde der Bundesrat mit Blick auf COVID-19 einschneidendere Massnahmen verfügen, müssten wir die Lage jedoch neu beurteilen», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektor, Paul Winiker. Zentral für diese Abschätzung sei, ob die Stimmberechtigten ihr Wahlrecht tatsächlich ausüben können. Die Regierung ruft die Bevölkerung deswegen auf, so rasch wie möglich schriftlich zu wählen. «So können wir einer Einschränkung durch allfällige strengere Massnahmen zuvorkommen», sagt Regierungspräsident Winiker.

Notverordnung soll politische Rechte regeln

Derzeit arbeiten diverse politische Organe auf nationaler und kantonaler Ebene ausserdem an einer Notverordnung. Diese soll vorübergehende Lösungen ermöglichen, die politische Rechte gewährleisten. So soll es etwa möglich sein, Gemeindeversammlungen durch Urnengänge zu ersetzen.

veröffentlicht: 19. März 2020 17:18
aktualisiert: 19. März 2020 17:18
Quelle: Kanton Luzern

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