Der Kanton Zug teilte am Donnerstag mit, dass die Versicherten, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, zukünftig nicht mehr auf einer «schwarzen Liste» landen sollen. Die Liste soll aufgehoben werden, da diese nach einem Gerichtsurteil nicht mehr zweckmässig sei. Dafür ist eine Gesetzesänderung notwendig, die 2024 in Kraft treten soll.
Wie reagiert nun der Kanton Luzern, der als einziger anderer Zentralschweizer Kanton noch eine solche Liste führt?
«Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene und in den anderen Kantonen vertritt das Gesundheits- und Sozialdepartement die Ansicht, dass eine erneute Überprüfung der Gesetzesbestimmung zur Liste der säumigen Prämienzahlerinnen und -zahler vorzunehmen ist», schreibt das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern auf Anfrage. Noch im August 2021 hielt es die Luzerner Regierung für verfrüht, um über eine Abschaffung der «schwarzen Liste» zu entscheiden. Dies, weil damals die Beratungen im eidgenössischen Parlament noch nicht abgeschlossen waren.
Beide Kammern gegen Abschaffung
Der Bundesrat hatte bereits im April 2021 über die «schwarze Liste» und deren Abschaffung diskutiert und kam zum Schluss, dass die Liste ihren Zweck verfehle. Einerseits konnte der Nutzen nie nachgewiesen werden, andererseits würden solche Listen die medizinische Grundversorgung der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen. Der Ständerat hatte sich in der Sommersession 2021 für die «schwarzen Liste» ausgesprochen, ebenso später auch der Nationalrat. Damit stellten sich beiden Kammern gegen den Bundesrat.
Nutzen der Liste überprüfen
Wie das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern festhält, werde die Abschaffung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler im Kanton Luzern nun erneut zu diskutieren sein. Dazu werde man die Vor- und Nachteile evaluieren und auch die neusten Entwicklungen berücksichtigen. Auch soll das Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüft werden. Hierzu schreibt das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern: «Die Liste kann mit einem verhältnismässig geringen Aufwand geführt werden. Die Liste hat hauptsächlich einen Präventiveffekt.»
Der Entscheid, ob die «schwarze Liste» abgeschafft oder weitergeführt werden soll, obliegt dem Kantonsparlament Luzern.